Lohnmassnahmen Thurbo für 2024/2025

Thurbo und die Personalverbände SEV, VSLF und transfair haben sich auf einen Lohn-Abschluss für die Lohnperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 geeinigt.

Generelle Lohnmassnahmen

In der Lohnperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 sind keine generellen Massnahmen vorgesehen.
Der Zeitraum für die Berücksichtigung der Teuerung wurde von der VG und der Thurbo unterschiedlich interpretiert. Die Personalverbände gingen davon aus, dass die Teuerung im Frühling von Dezember 2023 bis April 2024 berücksichtig wird. Thurbo ging davon aus, dass die Teuerung von November 2023 (gemäss GAV 2018) und Dezember 2023 (gemäss GAV 2024) zu berücksichtigen sei. Deshalb wurde schriftlich vereinbart, dass bei den nächsten Lohnverhandlungen im Frühling 2025 die Teuerungsentwicklung von November 2023 bis und mit Dezember 2024 miteinbezogen wird. 
 
Die VG hat ihr Ziel für einen Teuerungsausgleich verfehlt. Der Ausgleich der Teuerung wird an der nächsten Lohnverhandlung im Frühjahr 2025 neu verhandelt.

Individuellen Massnahmen

Die individuellen Massnahmen für das Lokpersonal werden ab 1. Juli 2024 nach dem neuen Lohnsystem gemäss Art. 1.2.1 Anhang 1 GAV 2024 ausgerichtet. Mit dem darin enthaltenen garantierten Aufstieg in 18 Jahren sind dazu keine Verhandlungen mehr erforderlich.

Die individuellen Massnahmen für das Zug- und Verwaltungspersonal werden per 1. Juli 2024 CHF 60 pro Matrixpunkt ausgerichtet (Art. 1.2.2 Anhang 1 GAV 2024). Damit kommt Thurbo dem Bekenntnis nach, das Lohnsystem auch für die weiteren Personalkategorien neben dem Lokpersonal mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, um eine angemessene Lohnentwicklung zu gewährleisten.

Erfolgsbeteiligung

Aufgrund des guten Geschäftsgangs richtet Thurbo wiederum eine Erfolgsbeteiligung in der Höhe von 1 Prozent der Lohnsumme aus. Alle Mitarbeitenden mit einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent, die das ganze 2023 bei Thurbo angestellt waren und am 30. Juni 2024 immer noch bei Thurbo angestellt sind, erhalten eine Erfolgsbeteiligung 2023 von rund 1’000 CHF (brutto), minus Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge. Bei Teilzeitarbeit und/oder Eintritt während dem Jahr 2023 reduziert sich der Betrag entsprechend.


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