Totalrevision Gütertransportgesetzes: KVF-S will effiziente Multimodalität sicherstellen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes aufgenommen. Sie anerkennt die Wichtigkeit, die Rahmenbedingungen für den gesamten Gütertransportmarkt zu verbessern. Die Kommission beantragt jedoch einzelne Optimierungen an der Vorlage des Bundesrates.

Nachdem die KVF-S an ihrer letzten Sitzung auf das Gütertransportgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen) (24.017) eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Die Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Sicherstellung eines effizienten Zusammenspiels der unterschiedlichen Verkehrsträger für die Schweizer Verkehrspolitik zentral ist. Hierfür stellt in ihren Augen die Totalrevision des Gütertransportgesetzes ein geeignetes Mittel dar. Die Kommission beantragt jedoch verschiedene Anpassungen am Entwurf des Bundesrates. So soll in den Augen der KVF-S im Gesetz festgehalten werden, dass der Wettbewerb im Gütertransport gestärkt werden soll (10 zu 3 Stimmen). Zudem möchte die Kommission im Gesetz eine klare Regelung der Zuständigkeit der RailCom zur Überprüfung und Durchsetzung des diskriminierungsfreien Angebots der Dienstleistungen im Einzelwagenladungsverkehr festhalten (8 zu 5 Stimmen). Weiter beantragt sie, den Inhalt der Leitlinien für den Gütertransport auf der Schiene zu konkretisieren (10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen). Schliesslich hat die Kompetenz über eine etwaige Verlängerung gewisser Bestimmungen zu Diskussionen geführt: Die KVF-S beantragt, dass diese Kompetenz beim Parlament und nicht beim Bundesrat liegen soll (7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommission wird die Detailberatung mit Zusatzinformationen der Verwaltung voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung abschliessen.


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Text-QuelleKVF-S
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