BAV aktualisiert Planungsgrundlagen für nächste Vorlage zum Bahn-Ausbau

Das BAV erarbeitet derzeit die nächste Vorlage zum Bahn-Ausbau (Botschaft 2026). In diesem Zusammenhang hat es die Planungsgrundlagen sowie den Leitfaden zur Kostenmethodik aktualisiert. Um den Prozess möglichst transparent zu gestalten, macht das BAV die aktualisierten Unterlagen auf seiner Internetseite zugänglich.

Das BAV ist im Auftrag des Parlaments daran, für das Jahr 2026 die nächste Botschaft zum Bahn-Ausbau zu erstellen. In dieser werden nebst einer Aktualisierung der laufenden Ausbauprojekte Massnahmen für die Konsolidierung des Angebotskonzepts mit Zeithorizont 2040 im Vordergrund stehen. Mit dem Fortschreiten der Arbeiten hat das BAV nun die bisherigen Planungsgrundlagen vom Februar 2023 aktualisiert und verfeinert. Dies war insbesondere in Bezug auf die Bewertungskriterien für neue Ausbau-Projekte notwendig, damit diese Bewertungen mit einheitlichen Kriterien nachvollziehbar und transparent vorgenommen werden können. Gemäss den verfeinerten Planungsgrundlagen werden die Projekte in Bezug auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis, auf den Beitrag zum Abbau von Nachfrage-Überlasten, auf die Übereinstimmung mit der Perspektive BAHN 2050 sowie bezüglich der Auswirkungen auf Bodennutzung und Schutzgebiete geprüft.

Weiter erläutert das BAV in den aktualisierten Grundlagen wichtige Eckwerte des Planungsprozesses (Inhalte und Ziele, Vorgehens- und Terminplan, Organisation und Rollen). Es stellt zudem den verkehrs- und finanzpolitischen Rahmen dar sowie den Handlungsbedarf im bisher geplanten Angebotskonzept 2035 hinsichtlich Produzierbarkeit, Fahrbarkeit, Rollmaterial und zusätzlicher Infrastruktur.

Aktualisierung des Leitfadens zur Kostenmethodik

Das BAV hat zudem den 2016 in Kraft gesetzten Leitfaden zur Kostenmethodik überprüft und aktualisiert. Mit diesem können die Infrastrukturbetreiberinnen für die Planung von Ausbauten im Auftrag des BAV die erwarteten Kosten ermitteln. Die Auswertung von Projekten aus dem Ausbauschritt 2035 zeigt, dass die angestrebte Stabilität der Endkosten nicht immer erreicht wurde. Weil die Infrastrukturbetreiberinnen die Grundkosten oder die Risikozuschläge unterschätzt haben, kam es zu Kostensteigerungen. Vor diesem Hintergrund hat das BAV den Leitfaden Kostenmethodik überarbeitet und präzisiert. Der aktualisierte Leitfaden gilt ab sofort. Er ist folglich bei allen Studien und Projekten anzuwenden, die für die Botschaft 2026 im Auftrag des BAV erarbeitet werden.


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