SUST: Untersuchungsbericht über Gefahrgutereignisse von 2020 in Basel RB und 2021 in Lüsslingen

Am 19. Oktober 2020 um 21:02 Uhr stellte ein Technischer Kontrolleur in Basel SBB RB an einem mit Salzsäure gefüllten Kesselwagen stirnseitig eine tropfende und verdampfende Flüssigkeit fest. Der Technische Kontrolleur verletzte sich durch Einatmen des Dampfes.

Am 6. Juli 2021 um 07:36 Uhr stellte der Lokführer während der Rangierfahrt von Solothurn nach Arch blauen Dampf am Zug fest. Er stoppte die Komposition in Lüsslingen und sah bei einem mit Salzsäure gefüllten Kesselwagen unterhalb der Einsteigeöffnung (Domdeckel) aus einem kleinen Leck in der Kesselwand Dampf entweichen.

In beiden Fällen konnten die Einsatzkräfte den Austritt der Salzsäure eindämmen und anschliessend das Gefahrgut aus den Kesselwagen abpumpen.

Beteiligte Unternehmen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen:
    • SBB Cargo International AG (SBBIN), Olten
    • SBB Cargo AG (SBBC), Olten
  • Infrastrukturbetreiberin: SBB AG, Infrastruktur (SBBI), Bern
  • Weitere Unternehmen:
    • ERMEWA S.A. (Ermewa), Levallois-Perret (Frankreich)
    • Tatravagonka a.s. (Tatravagonka), Poprad (Slowakei)
    • HAW Linings GmbH (HAW), Bockenem (Deutschland)
    • Technická inšpekcia, a.s. (Technická inšpekcia), Košice (Slowakei)
    • Bureau Veritas Industry Services GmbH (Bureau Veritas), Hamburg (Deutschland)

Beteiligte Fahrzeuge:

  • Kesselwagen Zacns 33 84 782 9 030-1, Ermewa (Ereignis in Basel SBB RB)
  • Kesselwagen Zacns 33 84 782 9 017-8, Ermewa (Ereignis in Lüsslingen)

Ursachen

Der Gefahrgutaustritt bei den Ereignissen am 19. Oktober 2020 in Basel SBB RB und am 6. Juli 2021 in Lüsslingen ist auf das Versagen der inwendigen Schutzauskleidung der jeweiligen Kesselwagen zurückzuführen.

Zu den Ereignissen hat beigetragen, dass die Mängel bei der Herstellung der Schutzauskleidung der Kesselwagen trotz vorgeschriebener Prüfungen verschiedener Prüfstellen nicht entdeckt wurden.

Sicherheitsempfehlungen und Sicherheitshinweise

Mit dem Untersuchungsbericht werden weder Sicherheitsempfehlungen noch Sicherheitshinweise ausgesprochen. In diesem Bericht wird jedoch auf die im Zwischenbericht Reg.-Nr. 2020101901 ausgesprochene Sicherheitsempfehlung Nr. 167 verwiesen.


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