Wegen der Weiterentwicklung des EU-Rechts sind die Abkommen für Grenzbetriebsstrecken zwischen der Schweiz und den Nachbarländern nicht mehr anwendbar. Das BAV empfiehlt den Bahnen, sich für die Zulassung von neuem Rollmaterial und für Sicherheitsbescheinigungen frühzeitig mit den Behörden der Nachbarländer und der Europäischen Eisenbahnagentur in Verbindung zu setzen.
Vor rund zwei Jahren hatte die EU der Schweiz mitgeteilt, dass die bestehenden Abkommen zum Bahnverkehr auf grenznahen ausländischen Strecken wie Brig – Domodossola oder Schaffhausen – Singen nicht mehr anwendbar sind. Dies, weil die Abkommen nicht mehr kompatibel sind mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Die zuständigen Behörden der EU-Nachbarländer benötigen für neue Abkommen mit der Schweiz ein Mandat der EU-Kommission.
Sondierungsgespräche mit den Nachbarländern haben ergeben, dass die Aushandlung angepasster Abkommen für die Grenzbetriebsstrecken unter diesen Umständen wenig realistisch ist. Das BAV hat deshalb die entsprechenden Arbeiten sistiert, bis die Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets in der Schweiz von der Europäischen Kommission als vollständig abgeschlossen bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird es für das BAV möglich sein, die Abkommen direkt mit den Sicherheitsbehörden der Nachbarländer neu auszuhandeln. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Eisenbahngesetzes und der Eisenbahnverordnung auf den 1. Juli 2024 hat die Schweiz den in ihrer eigenen Kompetenz liegenden Teil der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets umgesetzt. Die zur vollständigen Umsetzung erforderliche Anpassung des Landverkehrsabkommens ist jedoch nur auf lange Frist möglich.
BAV empfiehlt Bahnen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen
Bis neue Abkommen in Kraft sind, kann neues Rollmaterial für den Verkehr ins grenznahe Ausland nicht mehr wie früher in vereinfachten Verfahren zugelassen werden. Stattdessen muss es durch die Europäische Eisenbahnagentur in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden der Nachbarländer geprüft und genehmigt werden. Dasselbe gilt für vom BAV ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen, die bisher für den Verkehr auf den grenznahen Strecken akzeptiert wurden.
Das BAV empfiehlt den Bahnen, sich in der Zwischenzeit für die Zulassung von neuem Rollmaterial für den Einsatz auf normalspurigen Grenzbetriebsstrecken sowie auch für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen frühzeitig mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Nachbarländer bzw. der Europäischen Eisenbahnagentur in Verbindung zu setzen.
Zu den Grenzbetriebsstrecken der Meterspurbahnen hat das BAV ebenfalls Gespräche mit den ausländischen Ministerien aufgenommen. Diese laufen weiter. Auch hier empfiehlt das BAV den Bahnen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
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