Bern: Start öffentliche Auflage Gleisersatz Brunnhof-Fischermätteli

Wenn die Stimmberechtigten der Stadt Bern dem städtischen Kreditanteil am 22. September 2024 zustimmen, wird die Tramstrecke Brunnhof-Fischermätteli voraussichtlich ab 2026 totalsaniert. Die Bewilligung des Projekts erfolgt im Wesentlichen über ein sogenanntes Plangenehmigungsverfahren des Bundes. Die Vorprüfung ist inzwischen erfolgt, nun werden die Pläne ab 19. August 2024 öffentlich aufgelegt.

Die Tramgleise und Fahrleitungen der Linie 6 müssen im Abschnitt zwischen der Effingerstrasse und der Endhaltestelle Fischermätteli altersbedingt saniert werden. Gleichzeitig sollen notwendige Sanierungsmassnahmen an Lichtsignalanlagen sowie an Abwasser- und Werkleitungen umgesetzt und der Strassenraum zugunsten des Klimas und der Verkehrssicherheit aufgewertet werden. Zudem werden sämtliche Haltestellen hindernisfrei ausgebildet. Die Kosten für die Gesamtsanierung belaufen sich auf 42,6 Millionen Franken; über den Kostenanteil der Stadt Bern von 15,7 Millionen Franken werden die Stimmberechtigten im kommenden September zu befinden haben. Stimmen sie zu, beginnen voraussichtlich 2026 die Bauarbeiten.

Der Bewilligungsprozess des von der Stadt Bern, BERNMOBIL, dem Kanton Bern sowie Energie Wasser Bern (ewb) gemeinsam geplanten Projekts ist aufgrund des sportlichen Terminplans bereits im Gang. Die Bewilligung erfolgt zu einem wesentlichen Teil in einem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren des Bundes (Federführung: BERNMOBIL). Die Vorprüfung durch das Bundesamt für Verkehr ist inzwischen abgeschlossen, nun findet vom Montag, 19. August, bis und mit Dienstag, 17. September 2024, die öffentliche Planauflage statt. Ab dem 19. August können die Planunterlagen während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 8:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, in Papierform beim Bauinspektorat der Stadt Bern (Bundesgasse 38, 4. Stock) oder im Internet unter www.bern.ch/GBF eingesehen werden.

Für die von der Stadt geplante Sanierung und Neugestaltung im Bereich Brunnhof, beim Veieliplatz (vis-à-vis Lentulusstrasse) und beim Munzingerplätzli (Einmündung Hubelmattstrasse) ist je ein kantonalrechtliches Baubewilligungsverfahren notwendig. Die Publikation der öffentlichen Auflage wird demnächst ebenfalls erfolgen.


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