Kanton Luzern: Öffentliche Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm fünften Generation

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G) für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Diese dauert vom 3. August bis am 1. Oktober 2024. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen. Im Zentrum stehen insbesondere Projekte für den Gesamtverkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.

In der fünften Generation des Agglomerationsprogramms Luzern sind erstmals die Städte Sursee und Sempach sowie die Gemeinden Meierskappel, Neuenkirch, Oberkirch und Schenkon enthalten. Der Betrachtungsperimeter wird um die Gemeinden Geuensee, Knutwil und Mauensee vergrössert. Die Gemeinde Hildisrieden dagegen ist nicht mehr Teil davon. Inhaltlich schliesst das AP LU 5G trotz grösserem Perimeter an die vorgängigen Agglomerationsprogramme an. Es umfasst zahlreiche Massnahmen mit Umsetzungshorizont ab 2028, welche die Verkehrssituation im Perimeter des Agglomerationsprogramms verbessern sowie die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abstimmen.

Durchgangsbahnhof und Bypass als Schlüsselprojekte

Die Massnahmen im Agglomerationsprogramm sind in verschiedene Bereiche gegliedert. Im Bereich Siedlung wurde die Liste mit Schlüsselarealen, welche einen wichtigen Beitrag zu einer qualitätsvollen Innenentwicklung leisten, massgeblich erweitert, zum Beispiel mit der Teilüberdeckung der Autobahn A2 in Kriens. Im Bereich Landschaft und Erholung werden in Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach innen und der Klimaanpassung neue Massnahmen zur Gestaltung grösserer Freiräume in den Städten Luzern und Sursee aufgenommen. Auch das Massnahmenpaket zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet ist Teil des AP LU 5G. Im Bereich Verkehr sind im AP LU 5G die beiden Schlüsselprojekte Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) und der Bypass Autobahn A2 Luzern zentral. Diese werden vom Bund finanziert und bilden den Rahmen für die langfristige Verkehrsplanung im Raum Luzern. Verschiedene flankierende Massnahmen und Projekte von Kanton und Gemeinden sind notwendig, um die Schlüsselprojekte DBL und Bypass zu ergänzen: Abstellanlagen sowie durchgehenden Busspuren oder aufwärtskompatible Gesamtverkehrskonzepte. Diese sind ebenfalls Teil des AP LU 5G. Auch im Raum Sursee sind Gesamtverkehrsprojekte in der fünften Generation enthalten, welche die Mobilität in und um Sursee verbessern sollen.

Ein weiterer Massnahmenschwerpunkt stellt die Aufwertung der Ortsdurchfahrten und Massnahmen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Im Bereich Gesamtverkehr sind auch Ausbauten an Verkehrsdrehscheiben vorgesehen, zum Beispiel der Ausbau des Bahnhofs Ebikon sowie der S-Bahnhaltestelle Waldibrücke oder die Planung für eine Verkehrsdrehscheibe beim Verkehrshaus. Für den Busverkehr werden Verkehrsmanagement- und Bevorzugungsmassnahmen sowie weitere Massnahmen zur Umsetzung der Strategie fossilfreier öV ins AP LU 5G integriert. Im Bereich Fuss- und Veloverkehrs sind Umsetzungsschritte des kantonalen Velonetzes und verschiedene neue Massnahmen (Netzoptimierungen, neue Netzelemente, Verbesserung Zugänglichkeit Naherholung) ins AP LU 5G aufgenommen worden.

Kostenübersicht AP LU 5G

A-Liste
– Baubeginn 2028-2031
– 412 Mio. Fr. (total)
– Gesamtverkehr: 216 Mio. Fr.
– Fuss- und Veloverkehr: 129 Mio. Fr.
B-Liste
– Baubeginn 2032-2035
– 256 Mio. Fr. (total)
– Gesamtverkehr: 187 Mio. Fr.
– Fuss- und Veloverkehr: 47 Mio. Fr.
C-Liste
– Baubeginn ab 2036
– 321 Mio. Fr. (total)
– Gesamtverkehr: 164 Mio. Fr.
– Fuss- und Veloverkehr: 108 Mio. Fr

Die Kosten der A- und B-Liste können gemäss Vorgaben des Bundes nicht weiter ansteigen. Deshalb wurden im AP LU 5G vorgängig einige Massnahmen insbesondere von der B- in die C-Liste verschoben. Diese können bei entsprechender Projektkonkretisierung in vier Jahren im AP LU 6G direkt der A-Liste mit Baubeginn im Zeitraum von 2032 bis 2035 zugeteilt werden.

Massnahmen aus der ersten bis dritten Generation sowie Ersatzmassnahmen

In der Agglomeration Luzern gibt es verschiedene Massnahmen der Agglomerationsprogramme der ersten bis dritten Generation, die nicht oder noch nicht umgesetzt werden konnten. Die Gründe sind vielfältig, oft sind Abhängigkeiten zu anderen Projekten oder Planungen Ursache für die Nicht-Umsetzung. Von diesen Massnahmen haben, je nach Zuständigkeit, die Gemeinden oder der Kanton, formal Abstand genommen. Für nicht realisierbare Massnahmen des AP LU 3G mit Kosten von weniger als fünf Millionen Franken können Ersatzmassnahmen derselben Kategorie mit ähnlichen Projektelementen in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eingebracht und wenn möglich eine Mitfinanzierung durch den Bund erreicht werden. Voraussetzung für die Ersatzmassnahmen ist ein Baubeginn zwischen Februar 2020 und Dezember 2025.

Öffentliche Mitwirkung und Informationsveranstaltung

Die öffentliche Mitwirkung des AP LU 5G dauert vom 3. August bis am 1. Oktober 2024. Privatpersonen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone können zum Entwurf des AP LU 5G Stellung nehmen sowie Ersatzmassnahmen anmelden. Die öffentliche Mitwirkung wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Alle Dokumente und Informationen sowie weiterführende Links sind unter agglomerationsprogramm.lu.ch/mitwirkung zu finden. Zudem liegen sie bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) auf.

Am 2. September 2024, 17 bis 19 Uhr, findet in Rothenburg, Kulturhalle Konstanz, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Teilnehmende melden sich bitte bis am 28. August 2024 online unter agglomerationsprogramm.lu.ch/mitwirkung an.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wird das AP LU 5G überprüft, soweit erforderlich angepasst und fertiggestellt. Zudem werden die Ersatzmassnahmen weiterverfolgt. Die Regierung wird es anschliessend verabschieden und bis spätestens Ende Juni 2025 beim Bund zur Prüfung einzureichen.


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Text-QuelleKanton Luzern
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