Kanton Zürich: Mitwirkung Agglomerationsprogramme der fünften Generation

Der Regierungsrat des Kanton Zürich eröffnete am 5. August 2024 das Mitwirkungsverfahren für die Zürcher Agglomerationsprogramme der fünften Generation. Agglomerationsprogramme stellen sicher, dass die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abgestimmt sind – und sie sind die Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung des Bundes an Verkehrsinfrastrukturprojekten. Die fünfte Generation will an den Erfolg der letzten Zürcher Programme anknüpfen und umfasst neu ein grösseres Gebiet. Vorgesehen sind Investitionen von über 1,2 Mrd. Franken.

Damit die Beiträge für kantonale und kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte geleistet werden, müssen die Agglomerationsprogramme die Vorgaben des Bundes erfüllen. Dazu gehören die Darstellung des Ist-Zustands und der Entwicklungstrends in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr; darauf aufbauend die Festlegung von Zukunftsbildern sowie die Ableitung von Handlungsbedarf und Massnahmen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Bund umsetzungsreife Massnahmen im Bereich Verkehr mit einem Beitrag von 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten mitfinanzieren.

Die Agglomerationsprogramme des Kantons Zürich erstrecken sich über die Räume Limmattal (mit benachbarten Aargauer Gemeinden), Stadt Zürich und Glattal (erweitert um die Stadt Adliswil), Winterthur und Umgebung, Teile des Zürcher Unterlands und des Furttals sowie des Zürcher Oberlands. Die Programme wurden unter der Federführung des kantonalen Amts für Mobilität in Zusammenarbeit mit den betroffenen Planungsregionen, Städten und Gemeinden sowie weiteren kantonalen Stellen erarbeitet. Im Fall des Limmattals war zudem die Abteilung Verkehr des Kantons Aargau mitbeteiligt. Viele Städte und Gemeinden haben ihre eigenen kommunalen Massnahmen zur Aufnahme in das Programm angemeldet.

Schwerpunkte der einzelnen Agglomerationsprogramme

Beim Agglomerationsprogramm «Limmattal» liegt der Schwerpunkt im Ausbau multimodaler Umsteigepunkte (also Einrichtungen zum Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln) und in Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr. Ebenso spielt die Elektrifizierung des öffentlichen Busverkehrs eine bedeutende Rolle. Mit über 20 Massnahmen im Bereich Siedlung und Landschaft wird auf eine qualitativ hochwertige Siedlungs- und Freiraumentwicklung hingewirkt.

Auch im Agglomerationsprogramm «Stadt Zürich–Glattal» sollen Verkehrsdrehscheiben als wichtige Vernetzungselemente und multimodale Umsteigepunkte weiter ausgebaut werden. Dazu gehören Vorhaben entlang des Zürichsee-Ufers. Weiter sollen die Velonetze entsprechend dem kantonalen Velonetzplan und der Velostrategie 2030 der Stadt Zürich verbessert und ausgebaut werden, dies nicht zuletzt als Beitrag zur Verringerung von Velounfällen.

Beim Agglomerationsprogramm «Winterthur und Umgebung» konzentrieren sich die Massnahmen auf die Stadt Winterthur. Besonderes Augenmerk gilt der koordinierten Entwicklung von Verkehr und Siedlung in den urbanen Zentren. Der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr stehen im Vordergrund, mit dem Ziel, das erwartete Wachstum an Einwohnenden und Beschäftigten und damit auch des Verkehrs stadtverträglich auszugestalten. Zusätzlich wird die Elektrifizierung des öffentlichen Busverkehrs (Fahrzeuge, Depotbauten und Ladeinfrastrukturen) vorangetrieben.

Das Agglomerationsprogramm «Unterland–Furttal» wird mit der fünften Generation erstmals aufgelegt. Der Perimeter umfasst die Gemeinden der beiden Planungsregionen Zürcher Unterland und Furttal mit erhöhtem Abstimmungsbedarf der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Der Schwerpunkt des Programms liegt in der siedlungsverträglicheren Gestaltung der Strassenräume. Entsprechend sollen mehrere Betriebs- und Gestaltungskonzepte umgesetzt werden.

Das Agglomerationsprogramm «Zürcher Oberland» konzentriert sich auf die Erreichbarkeit und Erschliessung der regionalen Zentren Uster, Wetzikon, Pfäffikon (ZH) und Hinwil. Das Programm knüpft mit der siedlungsverträglichen Gestaltung von Strassenräumen und dem Ausbau von Verkehrsdrehscheiben an die bewährten Stossrichtungen der Vorgängergeneration an. Neue inhaltliche Schwerpunkte bilden die Verkehrsdrehscheiben als wichtige Vernetzungselemente und multimodale Umsteigepunkte sowie die Bus-Elektrifizierung.

Die Agglomerationsprogramme der fünften Generation beinhalten Verkehrsvorhaben mit Baubeginn von 2028 bis 2031 in einem Gesamtvolumen von etwas über 1,2 Mrd. Franken. Regierungsrätin Carmen Walker Späh sagt:

«Von einer modernen Infrastruktur profitieren alle. Sie erhöht die Lebensqualität der Zürcherinnen und Zürcher und garantiert eine umweltgerechte Mobilität. Eine effiziente Infrastruktur ist der Lebensnerv der Wirtschaft.»

Öffentliche Mitwirkung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss Nr. 765/2024 vom 3. Juli 2024 die Entwürfe der Agglomerationsprogramme der 5. Generation zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich, die Planungsregionen, die Transportunternehmungen, weitere Interessengruppen wie Verbände sowie die Bevölkerung sind zur Stellungnahme eingeladen. Mitmachen können auch die Nachbarkantone und die Trägerschaften der angrenzenden Agglomerationsprogramme Schaffhausen und Obersee.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 5. August bis zum 20. September 2024. Alle Dokumente sind unter zh.ch/ap5 abrufbar.


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