Strengere Sicherheitsanforderungen für Bahntunnel

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Sicherheitsanforderungen an bestehende Eisenbahntunnel verschärft. Neu verlangt das BAV unter anderem die bessere Signalisation der Fluchtwege. Nach Angaben der Bahnunternehmen, welche für die Sicherheit in Bahntunneln und die Umsetzung der Vorschriften verantwortlich sind, werden demnach in den nächsten Jahren 134 Tunnel mit neuer Fluchtwegkennzeichnung ausgerüstet. Insgesamt gibt es auf dem schweizerischen Eisenbahnnetz rund 1800 Tunnel.

Die «Sicherheitsanforderungen für bestehende Eisenbahntunnel» des BAV stammen ursprünglich aus dem Jahr 2009. Sämtliche Eisenbahntunnel der Schweiz entsprechen dieser Richtlinie. Im Jahr 2022 hat das BAV die Vorgaben an die technische Entwicklung und die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Die Aktualisierung betrifft einerseits das Klassierungssystem und andererseits die Fluchtwegsignalisation. Die überarbeitete Richtlinie enthält genaue Angaben darüber, wo und wie Fluchtwege und allfällige Notausgänge ausgeschildert sein müssen und welche weiteren Massnahmen je nach Tunnelkategorie nötig sind. Bei der Festlegung der Tunnelkategorie wird nach Alter, Anzahl Gleise und Röhren, Länge und Zugdichte unterschieden.

Bis Ende 2023 mussten die Bahnen dem BAV Angaben liefern, wie sie auf Basis der aktualisierten Richtlinie die Sanierungsmassnahmen planen. Dazu gehören ein Zeitplan, eine Kostenschätzung sowie die Aufnahme dieser Massnahmen in die Investitionsplanung. Gemäss den Rückmeldungen entsprechen von den rund 1800 Tunneln auf dem Eisenbahnnetz bereits heute mehr als 90 Prozent der überarbeiteten Norm. Bei 134 Tunnel müssen die Unternehmen neue Fluchtwegkennzeichnungen anbringen. Bei 18 Tunneln sind umfangreichere Anpassungen nötig. Die Unternehmen werden diese im Rahmen des ordentlichen Substanzerhalts oder anlässlich von ohnehin geplanten Bauarbeiten umsetzen.

Das BAV führt bei den Infrastrukturbetreiberinnen periodisch und risikoorientiert Kontrollen durch und prüft, ob die Unternehmen ihre Verantwortung bei der Tunnelsicherheit wahrnehmen. Wäre dies nicht der Fall, würde das BAV dem Unternehmen für den Tunnel die Betriebsbewilligung entziehen.

Die Sicherheitsanforderungen entwickeln sich weiter

Die Weiterentwicklung von Sicherheitsanforderungen für Infrastrukturanlagen ist ein kontinuierlicher Prozess. Schritt haltend mit der technischen Entwicklung und den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen müssen Aufsichtsbehörden ihre Normen und Richtlinien periodisch aktualisieren. Die Betreiberinnen und Betreiber der Bauten sind ihrerseits angehalten, die neuen Vorgaben umzusetzen. Die Infrastrukturbetreiberinnen sind verantwortlich für die Sicherheit der Tunnel.

Während für alte Tunnel die Richtlinie «Sicherheitsanforderungen in bestehenden Eisenbahntunneln» gilt, gelten für den Neubau eines Tunnels die SIA-Norm 197 und die internationalen Vorgaben (TSI SRT). Diese enthalten unter anderem Vorgaben zu Sicherheitsstollen, Querverbindungen, Nothaltestellen oder Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge.

Dass ältere Tunnel einer anderen Norm entsprechen als neue, bedeutet nicht, dass sie deswegen unsicher wären. Zwischenfälle sind sehr selten. Zudem sind der Zustand und die Ausgestaltung des Tunnels nur ein Faktor bei der Beurteilung der Sicherheit in Bahntunneln. Nebst der Infrastruktur sind es die Fahrzeuge, das Personal, die Kommunikationsmittel und die Sicherheitsvorkehrungen auf offener Strecke, die im Gesamtsystem Bahn die Tunnelsicherheit massgeblich mitbestimmen [siehe Faktenblatt]. Die Weiterentwicklung der Anforderungen für bestehende Tunnel sind damit ein weiteres Puzzle-Teil, welches mithilft, den hohen Sicherheitsstand der Bahntunnel in der Schweiz zu halten bzw. ihn punktuell noch weiter zu verbessern.


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