Solidarbürgschaften für Autoverlad: Eröffnung Vernehmlassung

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) schlägt eine Ausdehnung des im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommenden Instruments der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad vor.

Autoverladeanlagen verbinden die Welten von Strasse und Eisenbahn. Zur Sicherstellung dieser Verbindung benötigen sie einerseits eine strassenseitige wie eine bahnseitige Infrastruktur und anderseits das Rollmaterial. Im Rahmen des Geschäfts «Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Zusatzkredit» (23.054) wurde die Finanzierung des Rollmaterials bei den Autoverladen angepasst. Das Rollmaterial der Autoverlade wird künftig wie im RPV eigen- oder fremdfinanziert. Sofern für den Betrieb eines Autoverlads ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung zwischen dem Bund und den Betreiberinnen vereinbart werden.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf setzt die KVF-N ihre parlamentarische Kommissionsinitiative «Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads» (23.477) um. Entsprechend schlägt sie vor, das im RPV zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad auszudehnen. Dies ermöglicht den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und damit für den Besteller tiefere Abgeltungen. Zu diesem Zweck sollen das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) sowie der Bürgschafts-Rahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im RPV angepasst werden.

Die Kommission hat den Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 26. August 2024 mit 16 zu 8 Stimmen verabschiedet. Sie gibt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis zum 9. Dezember 2024 in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Seiten abrufbar:

Berichte und Vernehmlassungen der KVF (parlament.ch)
Laufende Vernehmlassungen (admin.ch)

Die Stellungnahmen zum Vorentwurf sind bis zum 9. Dezember 2024 – möglichst auf elektronischem Weg über die neue Plattform «Consultations» (www.gate.bag.admin.ch/consultations) – einzureichen.

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Text-QuelleKVF-N
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