Anpassung verschiedener Bahnausbau-Kredite

An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat der Bundesrat die Kredite von Bahnausbau-Programmen erhöht, um die aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer zu finanzieren. Die realen Endkosten der vom Parlament beschlossenen Bahnausbauten bleiben unverändert.

Die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Erstellern zum Bau der grossen Eisenbahn-Ausbauprojekte sind zum Teil über zehn Jahre alt und wurden zum damaligen Preisstand und ohne Mehrwertsteuer abgeschlossen, was dem üblichen Verfahren entspricht. Die Kredite werden im Rahmen eines Routineprozesses regelmässig angepasst, um die aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer zu decken. 

An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat der Bundesrat die Verpflichtungskredite für die Ausbauschritte 2025 und 2035, das Programm «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB) und den 4-Meter Korridor um total 343,4 Millionen Franken erhöht. Die realen Endkosten der einzelnen Projekte verändern sich dadurch nicht. Die Finanzierung erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Über den Fortschritt in den Ausbauprogrammen informiert das Bundesamt für Verkehr (BAV) in seinem jährlich erscheinenden Standbericht.


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Text-QuelleDer Bundesrat
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