Margarethenbrücke: Zusätzliche Verstärkungsmassnahmen nicht zielführend

Die SBB verzichtet auf weitere Verstärkungsmassnahmen an der Basler Margarethenbrücke. Gründe dafür sind deren schwierige technische Machbarkeit, der hohe Aufwand und der fragliche Nutzen. Kanton und Verkehrsbetriebe hat die SBB entsprechend vorinformiert. Anfang der 30er-Jahre ist jedoch eine Hilfsbrücke für den Brückenneubau geplant. Diese sollen Trams und Schwerverkehr befahren können.

Die Basler Margarethenbrücke ist seit Mai 2023 für den Schwerverkehr gesperrt. Grund war, dass die Tragsicherheit der sogenannten «Gerbergelenke» auf der Hauptbrücke rechnerisch nach heute geltenden Normen nicht nachgewiesen werden konnte. Um die Einschränkungen zu reduzieren, baute die SBB von September bis Dezember 2023 bei der Hauptbrücke sechs zusätzliche Stützenreihen im Gleisfeld ein und installiert ein Sensoren-basiertes Überwachungssystem. Seit Mitte März 2024 können die Trams die Brücke wieder nutzen, dürfen sich auf der Hauptbrücke aber nicht kreuzen.

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Die Grafik zeigt die verschiedenen Abschnitte der Margarethenbrücke. / Quelle: SBB CFF FFS

Verstärkung der Gerbergelenke nicht machbar

Seit Ende 2023 hat die SBB verschiedene zusätzliche Sanierungsvarianten geprüft, um die Einschränkungen für den Schwerverkehr und Trambetrieb weiter zu reduzieren. Untersucht wurde beispielsweise, die 25 Gerbergelenke einzeln zu verstärken. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Variante technisch schwierig machbar ist und der Aufwand in keinem Verhältnis zum fraglichen und kurzfristigen Nutzen steht. Die lärmintensiven Arbeiten hätten über einen Zeitraum von rund zwei Jahren nachts erfolgen müssen, aus Sicherheitsgründen begleitet von längeren Vollsperrungen der Brücke und des Bahnverkehrs bei Tag und Nacht. Die SBB verzichtet deshalb auf zusätzliche Massnahmen an der bestehenden Brücke. Dies auch vor dem Hintergrund, dass für den Neubau der Margarethenbrücke in den 30er-Jahren so oder so eine Hilfsbrücke erforderlich sein wird. Dem Kanton Basel-Stadt und den Verkehrsbetrieben BVB und BLT hat die SBB diesen Entscheid und die Beweggründe vorgängig dargelegt.

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Die Grafik zeigt die sogenannten Gerbergelenke und in Rot die sechs zusätzlichen Stützenreihen. / Quelle: SBB CFF FFS

Eine Hilfsbrücke westlich der bestehenden Brücke

Nach dem derzeitigen, sehr frühen Planungsstand wird die Hilfsbrücke knapp 13 Meter breit sein. Das sind rund drei Meter weniger als die bestehende Brücke. Mehr Breite ist wegen der angrenzenden Gebäude nicht möglich. Welches Verkehrsregime sich auf dieser Basis realisieren lässt, bespricht die SBB mit dem Kanton. Er ist diesbezüglich federführend. Klar ist bereits, dass die Brücke zwei durchgehende Tramgleise haben soll. So kann der öffentliche Verkehr während der Bauzeit uneingeschränkt weiterfahren, ohne das heutige Kreuzungsverbot. Die heutige Tramhaltestelle am nördlichen Ende der bestehenden Brücke soll auf der Hilfsbrücke in etwa gleicher Lage erstellt werden. Sie wird neu barrierefrei sein. Das Verkehrsregime für Fuss-, Velo und motorisierten Verkehr wird der Kanton noch festlegen. Für den motorisierten Verkehr ist eine Gewichtslimite von 40 Tonnen vorgesehen. Die Kosten für die Hilfsbrücke belaufen sich auf einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag und sind Teil des Projektbudgets für den Neubau der Margarethenbrücke.

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Die provisorische Hilfsbrücke gemäss derzeitigem Planungsstand. / Quelle: SBB CFF FFS

Ein Ersatz der Brückenplatte als Rückfallebene

Ziel ist, die Hilfsbrücke Anfang der 30er-Jahre zu bauen, sobald die Gelder für den Neubau der Margarethenbrücke gesprochen sind und eine rechtskräftige Baubewilligung für diese vorliegt. Sie soll bis zur Eröffnung der neuen Margarethenbrücke Ende der 30er Jahre in Betrieb bleiben. Falls die Hilfsbrücke erst später erstellt wird und die bestehende Brücke länger in Betrieb sein müsste, könnte bei dieser die Brückenplatte nötigenfalls provisorisch ersetzt werden. Auch diese Verstärkungsmassnahme wäre sehr aufwändig und hätte beim Bau grosse Einschränkungen für den Strassen-, Tram- und Bahnverkehr zur Folge. Deshalb sind SBB, Kanton und Verkehrsbetriebe übereingekommen, diese Massnahme erst in Betracht zu ziehen, wenn sich abzeichnet, dass der Bau der Hilfsbrücke sich verzögert. Die Kosten für den Ersatz der Brückenplatte dürften sich auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag belaufen, die Finanzierung wäre noch zu klären.


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