Die SBB, die Gewerkschaften und Personalverbände haben für das Jahr 2025 eine Lohnerhöhung vereinbart: Für Mitarbeitende von SBB und SBB Cargo mit Gesamtarbeitsvertrag werden 2025 generelle und individuelle Lohnmassnahmen umgesetzt, die insgesamt 1,5 Prozent der Lohnsumme entsprechen. Zudem erhalten die Mitarbeitenden eine Einmalprämie.
Die SBB und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, Transfair, VSLF und KVöV haben in den vergangenen Wochen, wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen, die Lohnmassnahmen für das Jahr 2025 für die GAV-Mitarbeitenden von SBB und SBB Cargo verhandelt. Diese Verhandlungen wurden Anfang Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen.
Die Parteien haben gemeinsam 1,5 Prozent der Lohnsumme für nachhaltige Lohnmassnahmen vereinbart: 0,8 Prozent für generelle Lohnerhöhungen sowie 0,7 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen. Als zusätzlichen Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 erhalten die Mitarbeitenden im Januar 2025 eine Einmalprämie (bei einem Pensum von 50 Prozent oder mehr CHF 500.–). Diese entspricht 0,5 Prozent der Lohnsumme. Die beschlossenen Massnahmen berücksichtigen die Teuerungssituation ebenso wie die finanzielle Lage der SBB.
SBB und Verhandlungsgemeinschaft sind erfreut über Verhandlungsergebnis
Die Verhandlungen waren intensiv und anspruchsvoll, da es galt, sowohl die Forderungen der Gewerkschaften und Personalverbände als auch die Möglichkeiten der SBB zu berücksichtigen. Zum Verhandlungsergebnis sagt Markus Jordi, Mitglied der SBB Konzernleitung und Leiter Human Resources:
«Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine gute Lösung gefunden haben, dank der wir unseren Mitarbeitenden auch in einem anspruchsvollen Umfeld attraktive Anstellungsbedingungen bieten können.»
Patrick Kummer, Leiter der Verhandlungsgemeinschaft und Vizepräsident SEV, sagt:
«Mit dem vorliegenden Lohnabschluss können wir die Teuerung ausgleichen und gleichzeitig Mittel für die nachhaltige Lohnentwicklung der Mitarbeitenden sicherstellen.»
Per 1. Mai 2025 setzt die SBB folgende Lohnmassnahmen um: |
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1. Generelle Lohnerhöhungen von 0,8 Prozent 2. Mittel für individuelle Lohnmassnahmen gemäss Lohnsystem im Umfang von insgesamt 0,7 Prozent 3. Einmalprämie je Mitarbeitender als Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 im Umfang von 0,5 Prozent: – Arbeitspensum 50 Prozent oder höher: CHF 500.– – Arbeitspensum unter 50 Prozent: CHF 250.– Die Einmalprämie wird mit dem Januarlohn 2025 ausbezahlt. |
Verhandlungen
Seitens SBB bestand die Verhandlungsdelegation aus Markus Jordi (Vorsitz) und Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen HR- und Finanzbereichen der SBB. Seitens der Gewerkschaften und Personalverbände waren unter dem Lead von Patrick Kummer, Vizepräsident SEV, verschiedene Mitglieder der Gewerkschaften und Personalverbände SEV, VSLF, KVöV und Transfair Teil der Verhandlungsdelegation.
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