Die Verhandlungsgemeinschaft, bestehend aus SEV, transfair und VSLF, hat mit der BLS bei den diesjährigen Lohnverhandlungen eine Einigung erzielt. Es konnte ein Gesamtpaket von 2.2% der Lohnsumme ausgehandelt werden.
Diese beinhaltet eine generelle Lohnerhöhung von 0,8% und zusätzlich eine Einmalprämie von 0.3% (CHF 300.00 bei Vollzeitanstellung), die mit dem Dezemberlohn ausbezahlt wird. Zudem werden die Essenspauschale sowie die Fahrpauschale um CHF 2.00 erhöht, was 0,2% der Lohnsumme entspricht. Weitere 0.9% ergeben sich aus dem Lohnsystem für den Aufstieg nach GAV.
Dazu kommt, dass die Betreuungszulagen für Familien angepasst wurden. Dies entspricht einer Lohnsumme von 0.06%, welche zusätzlich zum obigen Ergebnis gesprochen wird. Konkret heisst das, dass die BLS zusätzlich zur Familienzulage, welche sich nach dem Zulagenentscheid der Ausgleichskasse (Erstanspruch oder kantonale Differenzzahlung) richtet, eine BLS Betreuungszulage ausbezahlt. Diese beträgt monatlich CHF 140.00 bei Erstanspruch oder CHF 70.00 bei Zweitanspruch. Bei einem Pensum kleiner als 50% wird die Hälfte der Betreuungszulage ausbezahlt. Details sind in der Ziffer 67 des GAV geregelt.
Diese Lohnmassnahmen gelten für alle Angestellten mit GAV bei der BLS AG und treten per 1. April 2025 in Kraft; die Einmalprämie wird mit dem Dezemberlohn 2024 ausbezahlt.
Die Teuerung war weniger hoch als in den letzten Jahren. Die Jahresteuerung konnte mit der generellen Lohnerhöhung von 0,8% ausgeglichen werden. Positiv ist zu werten, dass – bis auf die Einmalprämie – die verhandelten Lohnmassnahmen nachhaltig ausgehandelt werden konnten. Gerade von der Erhöhung der Fahrpauschale um CHF 2.00 auf CHF 19.00 profitiert das Lokpersonal, da diese bei jedem Dienst ausbezahlt wird.
Die Verhandlungen waren anspruchsvoll, doch kann das Verhandlungsresultat im Branchenvergleich als gutes Ergebnis gewertet werden.
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