Am 1. Januar 2025 sind verschiedene rechtliche Änderungen in Kraft getreten, die den öffentlichen Verkehr und den Güterverkehr betreffen. Dazu gehören unter anderem die Revision des Personenbeförderungsgesetzes und seiner Verordnungen. Die neuen Bestimmungen bezwecken klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Abläufe im öffentlichen Verkehr.
Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) werden Regelungen für den regionalen Personenverkehr vereinfacht und an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Die Aufarbeitung verschiedener Vorkommnisse bei der Subventionsverwendung hat gezeigt, dass es zudem sinnvoll ist, gewisse Vorschriften zu konkretisieren und, bei Bedarf, gesetzlich zu verankern.
So wird neu auf Gesetzesstufe verdeutlicht, dass im regionalen Bahn-, Bus-, Schiff- und Seilbahnverkehr, der von Bund und Kantonen bestellt wird, keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen («Gewinnverbot»). Weiter wird präzisiert, wie ungeplante Überschüsse zu verwenden sind.
Um den öffentlichen Verkehr weiter zu stärken, werden durch mehrjährige Zielvereinbarungen zwischen den Bestellern und Transportunternehmen die Planungssicherheit und Verbindlichkeit erhöht. Um die Effizienz zu erhöhen, soll zudem ein nationales Benchmarking zu den finanziellen Kennzahlen eingeführt werden, und eine neue digitale Bestellplattform soll das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren. Die Bestimmungen zum Datenschutz der Reisenden sowie zur Finanzierung von Innovationen sind präzisiert worden.
Grenzüberschreitende Fahrzeuge
2025 können die schweizerischen Unternehmen, welche grenzüberschreitende Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen brauchen, weiterhin von administrativen Erleichterungen profitieren. Die entsprechende Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA ist um ein weiteres Jahr verlängert worden.
Förderung des Schienengüterverkehrs
Die finanzielle Unterstützung für den unbegleiteten kombinierten Verkehr durch die Alpen läuft weiter bis Ende 2030. Ab 2025 ist neu, dass der Bund bei Transporten über Distanzen von weniger als 600 km pauschale Förderbeiträge spricht. Zudem sieht die Gütertransportverordnung explizit vor, dass diese Verkehre höher gefördert werden als jene über längere Distanzen. Ziel ist es, insbesondere alpenquerende Binnen-, Import- und Exportverkehre vermehrt auf die Schiene zu verlagern. Bei diesen Verkehren ist der Strassenanteil noch immer relativ hoch.
Preisanpassungen
Per Anfang 2025 sind im Bereich des öV und des Gütertransports auch verschiedene Preise angepasst worden. Im Jahr 2025 ist der Strom für die Güterverkehrszüge etwas billiger (11 Rp. /kWh statt 12 Rp.). Hingegen erhöht sich für den Strassengüterverkehr die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Im Rahmen der allgemeinen Teuerung sind die Tarife erstmals seit 2012 erhöht worden – dies um 5 Prozent.
Um den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung zu tragen sind die Trassenpreise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur angepasst worden. Der Anstieg variiert je nach Art des Schienenverkehrs.
Der Stundentarif, den das BAV für verschiedene Dienstleistungen des Amts – grösstenteils im Rahmen der Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligungen) im Eisenbahn- und Seilbahnbereich – verrechnet, steigt von 150 auf 200 Franken. Es ist die erste Erhöhung seit rund 25 Jahren.
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