Ausbau Bahnhof Lausanne: Erkenntnisse der parlamentarischen Oberaufsicht

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) kommt zum Schluss, dass die Verzögerungen beim Ausbau des Bahnhofs Lausanne auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Mängel hat sie insbesondere bei der strategischen Zusammenarbeit sowie bei der Datenübermittlung zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) erkannt. Zudem war das interne Qualitätsmanagement der SBB teilweise ungenügend. Aus Sicht der Kommission hat sich die Projektführung seit 2023 allerdings erheblich verbessert. Sie richtet vier Empfehlungen an den Bundesrat zu den Aspekten, bei welchen sie weiterhin Handlungsbedarf sieht.

Der 2013 vom Parlament beschlossene Ausbau des Bahnhofs Lausanne ist eines der wichtigsten Bahninfrastrukturprojekte in der Westschweiz. Seit Beginn der Arbeiten im Jahr 2021 hat sich das Vorhaben mehrfach verzögert. Die GPK-N hat deshalb die Geschäftsführung der Bundesbehörden und der SBB in diesem Projekt untersucht und legt im heute veröffentlichten Bericht ihre Schlussfolgerungen dar.

Die Kommission bedauert die Projektverzögerungen, die sich auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der gesamten Westschweiz negativ auswirken. Die Kommission führt diese Verzögerungen auf eine Kombination verschiedener Faktoren zurück.

Unzureichende strategische Zusammenarbeit von BAV und SBB

Die GPK-N hält fest, dass die Zusammenarbeit des BAV und der SBB bei der strategischen Steuerung des Projekts während mehrerer Jahre von Meinungsverschiedenheiten und einem mangelnden Dialog geprägt war. Sie anerkennt jedoch, dass sich die Situation seit 2023 trotz des Fortbestehens gewisser Differenzen insgesamt verbessert hat. Die Kommission ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass das Bundesamt und die SBB bei Infrastrukturprojekten künftig konstruktiv zusammenarbeiten und das UVEK bei Schwierigkeiten früh genug interveniert.

Die GPK-N sieht zudem Klärungsbedarf hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen den SBB und dem BAV im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Nach Auffassung der Kommission muss das Bundesamt die Digitalisierung in diesem Bereich weiter vorantreiben.

Teilweise ungenügendes internes Qualitätsmanagement der SBB

Gemäss den Erkenntnissen der GPK-N wurden die Pläne der beauftragten Ingenieurbüros im Fall des Bahnhofs Lausanne SBB-intern vor der Übermittlung an das BAV nicht ausreichend kontrolliert. Die Kommission hält gleichzeitig fest, dass die SBB die notwendigen Konsequenzen gezogen haben. Allgemein ersucht sie den Bundesrat, sicherzustellen, dass das Unternehmen bei allen Bahninfrastrukturprojekten sein internes Qualitätsmanagement konsequent anwendet.

Am Beispiel des Ausbaus des Bahnhofs Lausanne zeigt sich, dass die Doppelrolle des BAV eine Herausforderung darstellt. Einerseits steuert das Amt die vom Parlament beschlossenen Infrastrukturprojekte und andererseits erteilt es die Bewilligungen im Plangenehmigungsverfahren. Die Kommission hält fest, dass das BAV im Ausbauprojekt des Bahnhofs Lausanne das Möglichste unternahm, um diese beiden Rollen sinnvoll zu vereinen. Um bei den betroffenen Akteuren (z.B. Kantone und Gemeinden) keine falschen Erwartungen zu wecken, erachtet es die GPK-N als wichtig, dass das BAV stets möglichst klar die Rolle kommuniziert, die es in der jeweiligen Projektphase einnimmt.

Enge Projektbegleitung erwartet

Die GPK-N begrüsst die Bemühungen von BAV und SBB, aus dem Ausbau des Bahnhofs Lausanne die notwendigen Lehren zu ziehen. Sie ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass das UVEK das Projekt weiterhin eng begleitet und die involvierten Bundesbehörden alle für den planmässigen Projektabschluss notwendigen Massnahmen ergreifen.

Parallel zur Untersuchung der GPK-N zum Bahnhof Lausanne realisiert die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Auftrag der GPK des Ständerates (GPK-S) aktuell eine allgemeine Evaluation über die Planung von Bahninfrastrukturprojekten. Die GPK-S wird ihre Schlussfolgerungen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 vorlegen.

Die Kommission hat am 23. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich Hess (SVP, BE) in Bern getagt.


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