KVF-N verabschiedet Vorlage zu Solidarbürgschaften für Autoverlad

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat ihren Erlassentwurf, mit welchem sie eine Ausdehnung des im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommenden Instruments der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad vorschlägt, definitiv angenommen.

In Erfüllung der parlamentarischen Initiative Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads (23.477) hatte die Kommission eine Vorlage ausgearbeitet, mit welcher das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden soll. Auf diese Weise soll den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ermöglicht werden und damit für den Besteller tiefere Abgeltungen. Gestützt auf die Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission die Entwürfe mit 15 zu 6 Stimmen (Entwurf 1 betr. MinVG) respektive mit 15 zu 8 Stimmen (Entwurf 2 betr. Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits) in der Gesamtabstimmung angenommen. Die Kommission legt die Vorlage in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme vor, worauf sie voraussichtlich anlässlich der Sommersession im Nationalrat beraten werden kann.

alliMit ihrer parlamentarischen Initiative 24.459 Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verlangt Nationalrätin Florence Brenzikofer, dass die Erreichung der Klimaziele und die Senkung des CO2-Ausstosses auf Gesetzesstufe als Faktor bei der Festlegung der Tarife für den öffentlichen Verkehr mitzuberücksichtigen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass auch künftig Preissteigerungen im öV für die einzelnen Kundinnen und Kunden nicht höher ausfallen werden als die allgemeine Teuerung. Die Kommission hat der Initiative mit 15 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Es sind die Transportunternehmen und nicht der Bund, welche die Tarife festlegen. Bereits heute lässt sich feststellen, dass die Nutzung des öV stetig zunimmt. Zudem soll das in der Verfassung verankerte Gebot der angemessenen Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzern an den Kosten des öV (Art. 81a) nicht auf Gesetzesstufe in Frage gestellt werden. Mobilität soll und darf einen angemessenen Preis haben. Auch die finanzielle Lage des Bundes ist derzeit wenig geeignet, um zusätzliche Kosten auf die öffentliche Hand zu überwälzen. Die Minderheit der Kommission achtet das Verfassungsgebot zwar ebenfalls, erachtet aber den klimapolitischen Handlungsbedarf als dringend. Preise im öV sind gemäss Minderheit ein starker Hebel, um mehr Reisende zum Umstieg von der Strasse auf die Schiene zu bewegen.

Auch der Kt. Iv. JU. Attraktiverer öffentlicher Verkehr (23.314hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen aus den gleichen Gründen keine Folge gegeben.

Schliesslich hat sich die Kommission von Bundesrat Albert Rösti über den Auftrag an die ETH Zürich, die Ausbauprojekte für Schiene und Strasse zu überprüfen, informieren lassen.


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