BAV: Förderung innovativer Projekte im öffentlichen Verkehr

Das Förderprogramm des Bundesamts für Verkehr (BAV) für Innovation im öffentlichen Personenverkehr steht seit Anfang Jahr allen Sparten des öffentlichen Verkehrs offen. Die neue Richtlinie, die die Voraussetzungen und den Prozess für die Beitragsvergabe regelt, ist jetzt publiziert worden. Insgesamt stehen jährlich rund 5 Millionen Franken für innovative Projekte zur Verfügung.

Der öffentliche Verkehr muss sich an die technische Entwicklung und die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer anpassen, um bedarfsgerecht ausgestaltet zu sein und wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Bund ist überzeugt, dass die Transportunternehmen am besten in der Lage sind, sinnvolle neue Lösungen zu erarbeiten, zu erproben und zu implementieren. Daher stehen dem BAV jährlich rund 5 Millionen Franken zur Verfügung, um im Rahmen des Förderprogramms für Innovation im öffentlichen Personenverkehr Pilotprojekte finanziell zu unterstützen.

Innovation im öffentlichen Interesse

Bislang war das Programm auf den regionalen Personenverkehr (RPV) beschränkt. Neu steht es auch allen anderen Sparten des öffentlichen Verkehrs offen: dem Fernverkehr, dem städtischen Nahverkehr, dem touristischen Verkehr usw. Projekte sind in den Bereichen Strasse, Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen möglich. Sie müssen einen innovativen Charakter aufweisen und von öffentlichem Interesse sein, also etwa zu einer Kostensenkung oder zu einer qualitativen Verbesserung für die Nutzerinnen und Nutzer führen. Die Innovationen sollten vorzugsweise einen Förderschwerpunkt des Programms 2025–2028 betreffen: Fahrzeugtechnik und fahrzeugbezogene Anlagen, Betrieb und Instandhaltung, Angebotskonzept, Kundenerfahrung sowie Tarifgestaltung und Ticketing.

Kriterien und Voraussetzungen

Die neue Richtlinie übernimmt verschiedene Inhalte der Regelung, die bislang für den RPV galt. Gleichzeitig enthält sie auch neue Elemente, um den ausgeweiteten Geltungsbereich des Programms zu berücksichtigen. Das ausschliessliche Kriterium der Anwendbarkeit im RPV wird ersetzt durch ein allgemeineres Kriterium betreffend das langfristige Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Innovationsprojekts. Die Transportunternehmen können ein Projekt zusammen mit Akteuren des öffentlichen und/oder des privaten Sektors durchführen. Sind Partner des Privatsektors beteiligt, müssen diese Eigenleistungen in der Höhe von mindestens 50 Prozent ihrer anrechenbaren Kosten erbringen. Für eigenwirtschaftlich tätige Transportunternehmen (nicht subventioniertes Angebot) kommt eine weitere Voraussetzung dazu: Sie können nur dann ein Gesuch einreichen, wenn ihre Projektidee voraussichtlich auch mindestens einer von der öffentlichen Hand bestellten und finanzierten Verkehrssparte (insbesondere RPV oder städtischer Nahverkehr) zugute kommt.

Vorgängige Selbsteinschätzung

Will ein Transportunternehmen ein Projekt einreichen, so muss es die Projektidee zuerst mithilfe des auf der Programmseite verfügbaren Fragebogens (vgl. untenstehenden Link) prüfen, bevor es sein Gesuch elektronisch beim BAV einreicht.


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