Subventionierte Autoverlade sollen bei der Kapitalbeschaffung für den Kauf von Rollmaterial künftig von einer Bürgschaft des Bundes profitieren können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 entschieden. Er unterstützt damit eine Parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Verkehrskommission und stimmt den entsprechenden Gesetzesänderungen zu.
Bereits heute können Unternehmen des abgeltungsberechtigten Regionalen Personenverkehrs (RPV) bei der Beschaffung von Rollmaterial und Betriebsmitteln eine Solidarbürgschaft des Bundes in Anspruch nehmen. Neu soll diese Möglichkeit auch für die subventionierten Autoverlade gelten. Dies verlangt eine Parlamentarische Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (23.477). An seiner Sitzung vom 9. April 2025 hat der Bundesrat den dafür nötigen Gesetzesanpassungen zugestimmt. Die Vorlage geht nun ins Parlament.
Tiefere Zinsen dank Bundesbürgschaft
Dank der Bundesbürgschaft reduzieren sich für die Transportunternehmen die Zinsen für Kredite auf dem Kapitalmarkt. Für den Bund als Besteller wiederum sinken dadurch die Betriebsabgeltungen. Die Kosten und der Subventionsbedarf können somit reduziert werden, was den Bundeshaushalt entlastet. Da Bundesbürgschaften gemäss Subventionsgesetz als Finanzhilfen gelten, können sie nur dort gewährt werden, wo der Bund Leistungen bestellt und bezahlt. Autoverlade, deren Betrieb kostendeckend ist, können keine Solidarbürgschaft in Anspruch nehmen.
In der Schweiz gibt es aktuell vier Autoverlade. Die Autoverlade Lötschberg und Vereina sind heute kostendeckend. Der Autoverlad Furka ist nicht eigenwirtschaftlich, weshalb der Bund Betriebsabgeltungen zahlt. Der Autoverlad am Simplon wird heute vom Kanton Wallis finanziert, soll ab 2026 jedoch vom Bund mitfinanziert werden.
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