Parlament beschliesst wichtige Weichenstellung für Schienengüterverkehr und Rheinschifffahrt

Am 21. März 2025 haben National- und Ständerat in der Schlussabstimmung das revidierte Gütertransportgesetz angenommen. Mit den verabschiedeten Gesetzesänderungen wurden wichtige Weichenstellungen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs sowie für die Rheinschifffahrt beschlossen. Namentlich will der Bund zukünftig stärker die technologische Modernisierung des Schienengüterverkehrs fördern und sieht vor, die Einführung der digitalen automatischen Kupplung für die im Gütertransport auf der Schiene eingesetzten Fahrzeuge finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig soll der Einzelwagenladungsverkehr während einer befristeten Zeit abgegolten werden. Bestellte Angebote des Schienengüterverkehrs von Kantonen werden vom Bund weiterhin und stärker als bisher unterstützt. Ausserdem will der Bund zusätzliche Anreize zur Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene schaffen, indem er Umschlags- und Verladebeiträge pro transportierten, beladenen Bahnwagen entrichtet. Der VöV hat die Vorlage eng begleitet und begrüsst die Ergebnisse ausdrücklich.

Das Gütertransportgesetz sieht seit Jahren vor, dass Angebote des Gütertransports auf der Schiene eigenwirtschaftlich sein müssen. Umgekehrt lässt sich der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV), der nach wie vor einen grossen Teil des Schienengüterverkehrs in der Fläche bewältigt, seit Jahren nicht rentabel betreiben. Aus diesen Gründen hat sich der VöV, zusammen mit anderen Akteuren des Güterverkehrs und der verladenden Wirtschaft, für eine Stärkung des Schienengüterverkehrs eingesetzt. Das Parlament hat nun auf Vorschlag des Bundesrats diese Stärkung mit der Revision des Gütertransportgesetzes und folgenden Massnahmen beschlossen:

  • Verpflichtungskredit für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene: Für à-Fonds-perdu-Beiträge an die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene wurde ein Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken für die Jahre 2027–2032 bewilligt.
  • Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Modernisierung und Aufrechterhaltung des EWLV: Für Investitionsbeiträge und Abgeltungen für Angebote und Leistungen des EWLV wurden 260 Millionen Franken für die Jahre 2026–2029 bewilligt. Die Abgeltungen und Investitionsbeiträge dienen etwa dazu, ein stabiles Angebot über die Geltungsdauer der Förderung sicherzustellen und die kostendeckende Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Quersubventionierungen von nicht abgeltungsberechtigten Unternehmensbereichen und somit Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen sind. Die Förderung des EWLV ist auf acht Jahre befristet.
  • Verpflichtungskredit für die Abgeltung des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene: Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene wurden 40 Millionen Franken für die Jahre 2026–2029 bewilligt. Damit hat der Bund die bereits bisher an die Bestellungen der Kantone bezahlten Beiträge deutlich erhöht.

Als weitere Fördermassnahme für den Schienengüterverkehr besteht neu die Möglichkeit, Verladern von Gütertransporten einen pauschalen Umschlags- und Verladebeitrag pro transportierten, beladenen Bahnwagen zu entrichten. Der Bund hat hierzu jährliche Mittel in der Höhe von rund 50 Millionen Franken vorgesehen. Im Gegenzug wird die pauschale Rückerstattung der LSVA für Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr aufgehoben. Zur Stärkung der Rheinschifffahrt besteht neu die gesetzliche Grundlage, dass der Bund die Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein finanziell fördern kann.

VöV hat sich stark eingesetzt für die Revision

Der VöV hat sich stark für das revidierte Gütertransportgesetz eingesetzt und begrüsst die Beschlüsse des Parlaments, die einen zukunftsfähigen und zugleich nachhaltigen Güterverkehr ermöglichen.


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