Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Kantons Bern unterstützt den Angebotsbeschluss im öffentlichen Verkehr für die Jahre 2022-2025 und den darin vorgesehenen gezielten Ausbau des Angebots.
Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) hat den Angebotsbeschluss im öffentlichen Verkehr für die Jahre 2022-2025 vorberaten, mit welchem das Parlament den Umfang der zu bestellenden Verkehrsleistungen im Orts- und Regionalverkehr periodisch festlegt. Der neue Angebotsbeschluss sieht unter anderem vor, dass Nachtbusse künftig zum kantonalen Grundangebot gehören. Der Nachtzuschlag entfällt damit ab 2022.
Die Kommission unterstützt den vorgeschlagenen gezielten Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Aus Sicht der BaK ist der massvolle Ausbau auch im Hinblick auf eine nachhaltige Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung wichtig. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, das Angebot im öffentlichen Verkehr in den regionalen Zentren zu optimieren. Konkret beantragt sie, dass der integrale Halbstundentakt auf der Interregiostrecke Bern-Burgdorf-Herzogenbuchsee-Langenthal bis Mitternacht wiederum aufgenommen werden soll. Eine Minderheit der BaK beantragt, das Tages- und Abendangebot auf der Linie Burgdorf-Konolfingen-Thun auszubauen.
Die BaK empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme des neuen Angebotsbeschlusses, der für die Jahre 2022-2025 durchschnittlich 280 Millionen Franken pro Jahr für Abgeltungen an die Transportunternehmungen vorsieht. Auch der Rahmenkredit für die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs war in der Kommission unbestritten. So sollen zwischen 2022 und 2025 rund 180 Millionen Franken für die Realisierungen grösserer Projekte wie etwa die Erweiterung des Tramdepots Bolligenstrasse in Bern oder den Neubau der Luftseilbahn Stechelberg–Mürren investiert werden.
Kredit an die Berner Oberland Bahnen (BOB) für den Erhalt der Schynige Platte-Bahn
Schliesslich beantragte die BaK dem Grossen Rat, dem Kredit über rund 10 Millionen Franken für die Erneuerungsarbeiten an der Schynige Platte-Bahn (SPB) zuzustimmen, was dieser jedoch nicht tat.
Die Bergbahnstrecke der historischen Zahnradbahn und die dazugehörige Werkstätte in Wilderswil müssen saniert werden. Als touristische Bahn ist die SPB nicht abgeltungsberechtigt. Der lediglich kostendeckende Betrieb der SPB reicht jedoch nicht aus, um die Investitionen in den längerfristigen Erhalt der Bahnanlagen aus eigener Kraft zu finanzieren, weshalb die BOB als Besitzerin der SPB das Gesuch um Unterstützung gestellt hat.