Verschiedene Transportunternehmen haben in den letzten Jahren punktuell und aus unterschiedlichen Gründen zu hohe Subventionen bezogen. Nun liegen Vereinbarungen vor, mit welchen rund 60 Millionen Franken an den Bund und die Kantone zurückgeführt werden. In den Fällen mit mutmasslich betrügerischer Absicht soll eine Beurteilung durch die Strafverfolgungsbehörden erfolgen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat bereits nach dem «Fall Postauto» sein Aufsichtssystem mit einer Reihe von Massnahmen angepasst.
Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat das BAV am 28. Februar 2020 über verschiedene weitere, unterschiedlich gelagerte «Subventionsfälle» informiert und dargelegt, dass die zu viel bezogenen Subventionen zurückbezahlt werden müssen. Inzwischen konnten in zwei Fällen Rückzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden:
- Die BLS und die BLS-Tochter Busland zahlen dem Bund und den betroffenen Kantonen (BE, NE, FR, LU, SO, VS) 49 Millionen Franken zurück. BLS und Busland hatten in den Jahren 2012 bis 2018 im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr Halbtax-Erlöse aus dem «Libero»-Tarifverbund nicht in die Abgeltungsgesuche eingerechnet und dadurch überhöhte Subventionen bezogen. In der vereinbarten Rückzahlung enthalten sind ausserdem die Zinsen, welche bei schuldhaftem Verhalten gemäss Subventionsgesetz fällig werden. Ergänzend in Arbeit ist einerseits eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Busland im Umfang von rund 1.4 Millionen Franken, dies aufgrund überhöhter Subventionsbezüge wegen eines Zinskostenmodells. Andererseits eine zusätzliche Vereinbarung mit der BLS aufgrund kleinerer Unregelmässigkeiten, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle im Herbst 2020 in einem Prüfungsbericht festgestellt hatte. Hier geht es um einen Betrag unter einer Million Franken.
Eine Untersuchung, die das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC im Auftrag des Verwaltungsrats BLS durchgeführt hatte, kam letzten Herbst zum Schluss, dass die «Libero»-Halbtax-Einnahmen wohl bewusst nicht offengelegt worden waren. Deshalb hat das BAV im «Fall BLS» Ende November 2020 eine Strafanzeige bei der Berner Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese hat sich als nicht zuständig erklärt. Das BAV lässt diesen Entscheid von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts beurteilen. Das BAV erwartet zudem vom Verwaltungsrat der BLS, dass dieser aufzeigt, wie nach den Unregelmässigkeiten ein Neustart mit grundlegenden Verbesserungen im Unternehmen gewährleistet wird. - Mit der SBB haben das BAV und die betroffenen Kantone (AG, BE, BL, GL, GR, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) eine Vereinbarung zur Rückzahlung von 8,8 Millionen Franken abgeschlossen. Der SBB unterliefen in den Jahren 2012 bis 2019 Berechnungsfehler bei der Aufteilung der Einnahmen zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten regionalen Personenverkehr im Tarifverbund «Z-Pass». Dazu kamen weitere Unstimmigkeiten, welche die subventionierten Bereiche teilweise entlasteten und die bei der Bemessung der Rückzahlungssumme entsprechend angerechnet wurden. Die SBB hatte die Fehler selbst entdeckt und dem BAV gemeldet. Die SBB hat das Geld bereits zurückbezahlt und ist daran, die Einnahmenverteilung in den Tarifverbünden zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. In diesem Fall gibt es keine Hinweise auf eine mögliche Betrugsabsicht.
In weiteren Fällen präsentiert sich der Stand der Aufarbeitung wie folgt:
- Bezüglich der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) laufen Verhandlungen für eine Rückzahlung von 16 Millionen Franken. Die Federführung liegt beim Verkehrsverbund Luzern (VVL). Der Anteil des Bundes an der Schadenssumme beträgt rund 0,3 Millionen Franken, dazu kommen Zinszahlungen. Die VBL hatte gemäss einem von der Stadt Luzern in Auftrag gegebenen externen Untersuchungsbericht zwischen 2010 und 2017 auf Basis eines Holdingmodells überhöhte Abgeltungen bezogen. Sollte mit den VBL keine einvernehmliche Lösung gefunden werden können, sehen sich VVL und BAV gezwungen, das Geld per Verfügung einzufordern. VVL und BAV haben überdies Strafanzeige gegen die VBL eingereicht. Ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Luzern ist im Gang.
- Das BAV hat weiter aufgedeckt, dass das holländische Unternehmen Shuttlewise, das im unbegleiteten kombinierten Verkehr durch die Alpen tätig war, Korrespondenz mit dem BAV manipuliert und falsche Angaben zu den transportierten Mengen gemacht hat. 2020 wurden dadurch überhöhte Betriebsbeiträge im Umfang von rund 0,5 Millionen Franken bezogen. Diese Summe wird mit den Zahlungen verrechnet, welche für die im laufenden Jahr geführten Züge fällig geworden wären. Das Unternehmen hat inzwischen um Nachlassstundung ersucht. Die verbleibende Forderung von 40’000 Franken wird das BAV im Rahmen des entsprechenden Verfahrens anmelden. Die Transporte wurden durch einen anderen Operateur übernommen und verbleiben auf der Schiene.
- Einen Fall mit internen Unregelmässigkeiten bei der Finanzierung von Anschlussgleisen hat das BAV aufgearbeitet. Hier wurde der Fehlbare von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, er muss überdies eine Wiedergutmachung leisten.
Die gesetzliche Verantwortung für korrekte Rechnungsabschlüsse und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen liegt bei den Leitungsorganen der Transportunternehmen. Eine wichtige Rolle spielen zudem die Revisionsgesellschaften. Das BAV, die Kantone sowie die Finanzkontrollen führen ergänzend stichproben- und risikoorientiert Prüfungen durch. Das BAV hat im Nachgang zum «Fall Postauto» sein Aufsichtssystem mit verschiedenen Massnahmen angepasst. Unter anderem hat das BAV seine Prozesse zur Gewährung und Überwachung der Subventionszahlungen neu ausgerichtet und es verlangt von den Unternehmen ab einer bestimmten Subventionshöhe neu eine Spezialprüfung des Subventionsbereichs durch eine Revisionsgesellschaft.