In der Corona-Pandemie ist erstmals die Krisenorganisation gemäss Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle eingesetzt worden: SBB und Postauto waren und sind als beauftragte Organisationen (Systemführer) verantwortlich, dass der öV in der Krise weiter funktioniert. Diese Krisenorganisation hat sich sehr bewährt. Eine erste Nachbearbeitung hat trotzdem noch Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) betreibt auf Basis der entsprechenden Verordnung eine Geschäftsstelle für die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (KOVE). Hauptaufgaben sind das Monitoring von Gefahren und Bedrohungen für den öV und die Unterstützung der Transportunternehmen bei der Krisen-Vorsorge. Strategisch geführt wird die Geschäftsstelle von einem breit abgestützten Leitungsorgan unter dem Vorsitz des Direktors BAV.

Mit dem Start der ersten Corona-Welle im März 2020 hat das BAV Artikel 5 der KOVE-Verordnung aktiviert. SBB und Postauto wurde die Aufgabe übertragen, die nötigen Massnahmen zu koordinieren, damit der öV auch in der Krise möglichst gut weiter betrieben werden kann. Die beiden öV-Systemführer haben die Herausforderung, den öV-Betrieb an die Erfordernisse der Pandemie anzupassen, mit kurzer Anlaufzeit angenommen. Ihre Koordinationsaufgaben umfassten unter anderem die national abgestimmte Reduktion des Angebots auf den Grundbedarf zwischen März und Mai 2020; die Erarbeitung eines einheitlichen öV-Schutzkonzepts sowie verschiedene Ad-hoc-Entscheide zum grenzüberschreitenden Verkehr. Insgesamt funktionierte und funktioniert der operative Betrieb des öV in der Krise sehr gut. Es konnte in allen Phasen der Pandemie ein schweizweit einheitliches, auf die Mobilitätsbedürfnisse abgestimmtes Regime sichergestellt werden. Das Schutzkonzept mit der Maskenpflicht gewährleistet, dass der öV auch in der Krise sicher genutzt werden kann.

Das BAV hat das Funktionieren der KOVE in der ersten Corona-Welle inzwischen mit externer Unterstützung einer Evaluation unterzogen. Das Fazit fällt wie erwähnt weitgehend positiv aus. Dennoch gibt es noch Optimierungspotenzial:

  • Dass mit KOVE eine vorbereitete Krisenorganisation besteht, war zu Beginn der Krise nicht allen Akteuren bewusst. Hier ist eine weitere Sensibilisierung sinnvoll. Zu prüfen ist auch, ob klarer definiert werden kann, ab welchem Zeitpunkt die Krisenorganisation in Kraft tritt und wann genau wieder das «normale» Regime gilt.
  • Der öffentliche Verkehr macht nicht an Kantonsgrenzen Halt. Massnahmen wie die Maskenpflicht müssen zwingend gesamtschweizerisch umgesetzt werden. Liegt die Zuständigkeit für Massnahmen bei den Kantonen – wie in der besonderen Lage nach Epidemiengesetz – stellt dies eine Herausforderung dar.
  • In der ersten Corona-Welle zeigte sich, dass anders als bei Bahn und Bus die Systemführerschaft für die Seilbahnen, die Schiffe und die Fernbusse nicht klar definiert war. Diese musste ad hoc geregelt werden. Hier ist zukünftig eine institutionalisierte Lösung anzustreben.
  • Weiter sind Regelungen zu finden zur Abgeltung des Aufwands, der bei den Systemführern in der Krisenbewältigung anfällt. Zudem ist die institutionelle Einbindung der Systemführer in die Krisenorganisationen des Bundes aufzugleisen.

Diese und weitere Punkte werden nun vertieft geprüft. Bis Ende Jahr will das BAV über allfällige Anpassungen der Verordnung sowie wenn nötig über weitere konkrete Massnahmen entscheiden.


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