Punktuell sollen die Bestimmungen für einen optimierten Prozess im regionalen Personenverkehr weiter verbessert und auf die Bedürfnisse der Branche abgestimmt werden. Neu eingeführt werden soll eine vergünstigte Tageskarte für Schülerinnen und Schüler.
Klärungen vorgenommen werden zudem in den Auflagen und Rahmenbedingungen für den unterirdischen Gütertransport.
Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung auf das Geschäft Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz (20.081) eingetreten ist, erfolgte heute die Beratung. Das Geschäft gibt den gesetzlichen Rahmen für die Aktiengesellschaft Cargo Sous Terrain (CST) vor, damit sie bis 2045 ein unterirdisches Transportnetz für kleinteilige Güter bauen kann.
In den wesentlichen Punkten, namentlich bei den Auflagen und den Bestimmungen über die Enteignungen folgt die Mehrheit dem Bundesrat. Eine Präzisierung nimmt sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der Regelung (Art. 5) über das Diskriminierungsverbot vor. Die RailCom soll die Entscheidungsgewalt bei Streitigkeiten über die diskriminierungsfreie Berechnung der Preise von CST beibehalten, der Ständerat will diese Regelung streichen. Eine weitere Differenz zum Ständerat besteht in der Frage zur Bekanntmachung von unterirdischen Veränderungen der Anlage. Einstimmig folgt die KVF-N in dieser Frage dem Bundesrat, der vorsieht, genannte Veränderungen für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen.
Ausserdem nahm die Kommission zwei weitere Elemente in das Gesetz auf: Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission die Ergänzung einer Bestimmung (Art. 24), die klären soll, welche Kosten der Eigentümer zu tragen hat, wenn der Bau oder der Betrieb der Anlage eingestellt werden muss. Dem Ständerat folgt sie mit 15 zu 9 Stimmen in der Ansicht, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) verpflichtet werden soll, angemessene Sicherheiten für einen allfälligen Rückbau der Anlage zu verlangen. Mit 12 zu 10 Stimmen nimmt sie zudem eine neue Regelung (Art. 6) über das Enteignungsverfahren auf, worin die Interessen des Bundes und der bundesnahen Betriebe gestärkt werden sollen.
Die Verkehrskommission ist den Anträgen des Bundesrates bei der Vorlage Personenbeförderungsgesetz. Änderung (21.039) in weiten Teilen gefolgt. Sie begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision mehr Klarheit, Transparenz und Effizienz im regionalen Personenverkehr (RPV) geschaffen werden soll. Ergänzt und präzisiert hat sie Bestimmungen für die Ausschreibungen und Angebotsplanungen. Bei der neuen gemeinsamen Vertriebsinfrastruktur beantragt die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass das Kartellgesetz auf den Vertrieb keine Anwendung finden soll. Neben rein wirtschaftlichen Kriterien will sie ferner bereits auf Gesetzesstufe qualitative Element verankern. Auch die Kosten für das historische Rollmaterial soll neu in der Planrechnung des Verpflichtungskredits berücksichtigt werden können (Art. 28). Zudem nimmt sie bei der Frage der Anrechenbarkeit der Kosten (Art. 35a) Präzisierungen vor.
Neu in die Gesetzesänderung aufgenommen hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen eine Bestimmung, welche die Transportunternehmen zur Schaffung von vergünstigten Tageskarten für Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Mehrkosten von ungefähr 20 Millionen Franken, sollen nicht allein vom Bund, sondern gemäss den bestehenden Kostenteilern je nach Verkehrsart abgegolten werden. Die Kommission setzt damit vier parlamentarische Initiativen um, welchen beiden KVF Folge gegeben hatten (19.504/05/06/07).
Die Kommission beantragt ihrem Rat den Verpflichtungskredit für den Regionalen Personenverkehr 2022-2025 bei 4.35 Milliarden Franken festzulegen. Anträge, den Kredit zu erhöhen und zu kürzen, hat sie deutlich abgelehnt.
Bereits mehrfach hat sich die Kommission mit der Thematik «Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr» befasst. Namentlich die Umrüstung auf Elektrobusse im Ortsverkehr ist für die beteiligten Transportunternehmen und Städte und Gemeinden finanziell oft kaum tragbar, da kurzfristig grosse Investitionen nötig sind. Die Kommission hat deshalb mit 14 zu 10 Stimmen eine Motion eingereicht (21.3977), welche den Bundesrat beauftragt hier rasch mit einem Gesamtkonzept die Förderung voranzutreiben. Unter anderem soll dies mit einem unbestrittenen Element der gescheiterten CO2-Vorlage geschehen, nämlich der Zweckbindung desjenigen Teils der Mineralölsteuer, der bisher im Ortsverkehr zurückerstattet worden ist. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, da der Ortsverkehr nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt.