GL: Alle Ortschaften müssen mit ÖV erschlossen werden

Im Gesetz über den öffentlichen Verkehr wurde an der Landsgemeinde 2021 verankert, dass alle Ortschaften im Kanton erschlossen werden müssen.

Die Änderung geht auf einen Memorialsantrag aus Sool zurück, der eingereicht wurde, nachdem der Regierungsrat des Kantons Glarus die Streichung der Busverbindung nach Sool beschlossen hatte. Im Landrat war umstritten, ob die Pflicht zur Erschliessung ohne Einschränkung oder «unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte» gelten solle. Letzteres hatte die Regierung beantragt. Der Landrat votierte knapp für die Streichung der Bedingung.

Die Vorlage wurde an der Landsgemeinde 2021, am 5. September, im Sinne des Landrates unverändert verabschiedet.


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Text-QuelleKanton Glarus
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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