Der TNW bietet Menschen, welche auf Grund des tragischen Kriegs aus der Ukraine geflüchtet sind, unkompliziert Hand. Der sogenannte Schutzausweis S erlaubt diesen Personen die freie Benützung des ÖV im Gebiet des TNW Tarifverbund Nordwestschweiz. Die freie Benützung ist auf den Schweizer Boden des TNW begrenzt und bis 31.05.2022 befristet. Damit soll die Zeit des Ankommens in der Schweiz und des Vertraut Machens mit den hiesigen Verhältnissen erleichtert werden.
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz seit dem 12. März 2022 den Schutzstatus S. Für die Erteilung des Schutzstatus S ist die Registrierung in einem Bundesasylzentrum nötig. Mit dem Ausweis S oder des Ersatzpapiers, welches bis zum Vorliegen des biometrischen Ausweises dient, können die öffentlichen Verkehrsmittel im Gebiet des TNW Tarifverbund Nordwestschweiz ab sofort benutzt werden (ohne grenzüberschreitende Angebote). Die freie Benützung ist bis 31.05.2022 befristet und soll die Zeit des Ankommens in der Schweiz und des Vertraut Machens erleichtern.
Mit dem Ausweis S oder dem Ersatzpapier kann ab dem Monat Juni ein U-Abo zum subventionierten Tarif für EinwohnerInnen an den Schaltern von BVB, BLT und SBB gekauft werden.
Für Gebiete in der Schweiz ausserhalb des TNW:
Analog zu den meisten ost- und zentraleuropäischen Bahnen hat die Alliance Swisspass entschieden, den Menschen, die aus der Ukraine flüchten, die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise mit dem öffentlichen Verkehr unkompliziert und kostenlos zu ermöglichen. Die kostenlose öV-Nutzung beschränkt sich auf die Einreise sowie die Durchreise. Dieser Beschluss wurde im Sinne der Entscheidungen des Bundesrats vom 28. Februar 2022 sowie in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den europäischen Partnerbahnen (unter anderem Deutsche Bahn und Österreichische Bundesbahnen) gefällt. Die entsprechende Information ist auf der Website von Alliance Swisspass abrufbar.
Weitere Reisen vor Ort von als Flüchtling anerkannten Personen sind unter der Verantwortung des Staatssekretariats für Migration (SEM). Dazu wird empfohlen, sich direkt an das SEM zu wenden oder gegebenenfalls mit örtlichen Stellen des SEM in Kontakt zu treten.