Das Eidgenössische Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eröffnet die Anhörung und Mitwirkung zu «Mobilität und Raum 2050», dem überarbeiteten Programmteil des Sachplans Verkehr. Darin verankert der Bund seine Ziele für die Planung von Verkehrsinfrastrukturen. Kantone, Gemeinden, interessierte Kreise und Personen können bis zum 15. Dezember 2020 dazu Stellung nehmen.
«Mobilität und Raum 2050» ist ein wichtiges Planungsinstrument des Bundes. Es dient dazu, Planungen auf Strasse und Schiene, für die Luft- und Schifffahrt in Einklang zu bringen. Es steckt den Rahmen ab für die langfristige, mit der Raumentwicklung abgestimmte Entwicklung des schweizerischen Gesamtverkehrssystems. Damit zielt «Mobilität und Raum 2050» auf ein effizientes Verkehrssystem, das die nachhaltige Raumentwicklung unterstützt und so wenig wie möglich in die Umwelt eingreift. Dieser überarbeitete Programmteil des Sachplans Verkehr beinhaltet Umweltziele für die Planung von Verkehrsinfrastrukturen und klärt den Umgang mit Konflikten. Neu wird aufgezeigt, welchen Handlungsbedarf der Bund in den verschiedenen Teilräumen der Schweiz sieht.
Der vorliegende Entwurf von «Mobilität und Raum 2050» ersetzt den Teil Programm des Sachplans Verkehr von 2006. Der Bund setzt damit den Rahmen für die Erarbeitung der Ausbauschritte der Strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) Nationalstrassen und Bahninfrastruktur sowie für die Prüfung der nächsten Agglomerationsprogramme. Er wird bei der Überarbeitung der Infrastrukturteile des Sachplans Verkehr (Strasse, Schiene, Luft- und Schifffahrt) und bei den Langfristperspektiven für Bahn und Nationalstrasse berücksichtigt. Der Sachplan Verkehr ist ferner eine Grundlage für die Prüfung der kantonalen Richtpläne. Der Teil «Mobilität und Raum 2050» dient dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden auch dazu, Räume gemeinsam zu denken und Siedlung, Umwelt und Verkehr optimal aufeinander abzustimmen.
Den vorliegenden Entwurf von «Mobilität und Raum 2050» hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit den Bundesämtern für Strasse (ASTRA), Verkehr (BAV), Zivilluftfahrt (BAZL) und Umwelt (BAFU) erarbeitet. Ebenfalls mitgewirkt haben die Kantone, Städte und Gemeinden. Nach der Anhörung der Kantone sowie der Mitwirkung der Bevölkerung wird der Entwurf nochmals überarbeitet. Anschliessend wird die bereinigte Fassung dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt.