Die Arbeiten für den Ausbau des Lötschberg-Basistunnels gehen in die nächste Phase: Die BLS hat vom Bund die Plangenehmigungsverfügung für den Teilausbau des Tunnels erhalten. Ob der Basistunnel teilweise oder durchgängig auf zwei Spuren ausgebaut wird, entscheidet das Parlament voraussichtlich 2023.
Die BLS ist beim Ausbau des Lötschberg-Basistunnels einen Schritt weiter. Das Bundesamt für Verkehr hat dem Berner Bahnunternehmen die Plangenehmigungsverfügung für den Teilausbau des Basistunnels erteilt. Die Plangenehmigungsverfügung gemäss Eisenbahnverordnung entspricht einer Baubewilligung.
BLS arbeitet beide Projekte auf denselben Planungsstand aus
Der 35 Kilometer lange Lötschberg-Basistunnel ist nur auf 14 Kilometern zweispurig befahrbar. Auf einer Länge von weiteren 14 Kilometern ist eine zweite Röhre ausgebrochen, aber nicht für den Bahnbetrieb ausgerüstet. Auf den restlichen 7 Kilometern beim Nordportal existiert nur eine Röhre, die zweite Röhre müsste erst noch ausgebrochen werden. Das Parlament entscheidet voraussichtlich 2023, ob nur die 14 Kilometer lange Rohbau-Röhre bahntechnisch ausgerüstet wird (Teilausbau) oder ob der Basistunnel durchgängig auf Doppelspur ausgebaut werden soll (Vollausbau). Dafür arbeitet die BLS das Projekt für den Vollausbau bis Ende 2022 auf einen vergleichbaren Planungsstand wie das Teilausbau-Projekt aus.
Hauptarbeiten starten voraussichtlich 2026
Die BLS wird die Hauptarbeiten für den Teilausbau erst nach dem Parlamentsentscheid ausschreiben. Damit kann sie das Projekt entsprechend anpassen, wenn sich das Parlament für einen Vollausbau entscheidet. Die Hauptarbeiten für den weiteren Ausbau des Lötschberg-Basistunnels starten voraussichtlich 2026. Der Teilausbau kostet gemäss aktuellem Planungsstand CHF 973,5 Millionen.
Für den Vollausbau ist keine achtmonatige Sperre nötig
Die BLS befürwortet den Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels. Mit einem komplett zweispurigen Tunnel gäbe es mehr Kapazitäten im Güter- und Personenverkehr. Zudem würde der Tunnel als wichtige Verbindung zwischen dem Mittelland und dem Wallis während der ganzen Bauzeit befahrbar bleiben. Bei einem Teilausbau müsste der Tunnel für acht Monate komplett gesperrt werden.