Gemischter Ausschuss würdigt Landverkehrsabkommen Schweiz-EU

Vor 20 Jahren trat das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Anlässlich des halbjährlichen Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses vom 24. Juni 2022 betonten beide Seiten dessen Bedeutung. Der Ausschuss diskutierte zudem über eine mögliche Verlängerung der Übergangslösung, mit welcher die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) geregelt wird. Diese Vereinbarung ermöglicht vereinfachte Zulassungen im grenzüberschreitenden Verkehr.

Das Landverkehrsabkommen ist eines der Abkommen, welches die Schweiz 1999 mit der EU abschloss. Es trat nach der Zustimmung der Stimmbevölkerung zu den «Bilateralen I» per 1. Juni 2002 in Kraft. Damit konnten rechtliche Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU harmonisiert und die Schweiz in den europäischen Verkehrsmarkt eingebunden werden. Die Schweiz konnte ihre Verlagerungspolitik mit Leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe sowie Kabotage-, Nacht- und Sonntagsfahrverbot absichern. Die Strassentransporteure aus der Schweiz und der EU haben dank dem Abkommen gegenseitig Zutritt zum Markt erhalten. 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz und der EU haben am halbjährlichen Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses diese Aspekte gewürdigt. Beide Seiten wollen die Zusammenarbeit fortführen und haben ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Dies gewährleistet unter anderem die Zusammenarbeit mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA), die für die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig ist. Die Schweiz möchte die derzeit bis Ende 2022 geltende Übergangslösung für vereinfachte Zulassungen verlängern. An sich strebt die Schweiz eine Mitgliedschaft in der ERA an. Diese ist jedoch davon abhängig, dass auf institutioneller Ebene Fortschritte erzielt werden.

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