Der Stadtrat von Zürich beantragt dem Gemeinderat die Verordnung ÖV-Angebot zu erlassen, um entstehende Mehrkosten für den Erhalt des derzeitigen Serviceangebotes vorzufinanzieren. Die Verordnung kommt dort zum Einsatz, wo der Zürcher Verkehrsverbund zusätzliche Kurse nicht kompensiert.
Die Stadt Zürich setzt sich für einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Verkehr (ÖV) ein. Basis für einen attraktiven ÖV sind Pünktlichkeit, ein dichtes Netz in den Quartieren und attraktive Reisezeiten. Da in den kommenden Jahren auf den städtischen Strassen weitgehend Tempo 30 eingeführt werden soll, nimmt die Leistungsfähigkeit des ÖV durch die Geschwindigkeitsreduktion ab. Diese Leistungsminderung soll durch zusätzliche Kurse kompensiert werden. Stellt der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) dieses Angebot nicht sicher beziehungsweise kommt er für die Mehrkosten nicht auf, soll die Stadt eine entsprechende Bestellung tätigen und die Mehrkosten einstweilen übernehmen. Die Voraussetzungen dafür werden mit der vorliegenden Verordnung geschaffen.
Derzeit keine Kostenbeteiligung durch den ZVV
Der ZVV ist aktuell nicht bereit, solche Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des ÖV-Angebots nach Einführung von Tempo 30 zu tragen. Diese Mehrkosten sollen andernorts durch entsprechende Angebotsreduktionen ausglichen werden. Die Stadt vertritt eine andere Haltung. Ein entsprechender Rekurs ist beim Regierungsrat hängig.