Bundesrat will «Rollende Landstrasse» bis 2026 fortführen

Die «Rollende Landstrasse» (Rola) leistet einen Beitrag, um den Gütertransport durch die Alpen auf die Schiene zu verlagern. Das schont Klima und Umwelt und entlastet das Schweizer Strassennetz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 die Botschaft zur Weiterführung der Rola bis Ende 2026 verabschiedet.

Mit der Rola werden Lastwagen auf der Schiene durch die Schweiz transportiert. Die Chauffeure reisen in einem Begleitwagen mit. Die bestehende Finanzierung läuft Ende 2023 aus. Im Rahmen des Verlagerungsberichts 2021 hat der Bundesrat im letzten November vorgeschlagen, die Rola noch ein letztes Mal bis Ende 2028 mit jährlich rund 20 Millionen Franken zu fördern. In der Vernehmlassung ist die Vorlage auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen. Auf der Basis von finanzpolitischen Überlegungen hat der Bundesrat aber entschieden, die Rola nur bis Ende 2026 weiterzubetreiben. Er hat die Botschaft für die dazu nötige Anpassung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes sowie zum Zahlungsrahmen an das Parlament verabschiedet.

Dank der befristeten Weiterführung der Rola können Rückverlagerungen auf die Strasse vermieden werden und das bestehende Rola-spezifische Rollmaterial kann bis zu seinem Lebensende genutzt werden. Die heutigen Rola-Transporte sollen schrittweise in den unbegleiteten kombinierten Verkehr überführt werden – unter anderem dank dem vermehrten Einsatz kranbarer Sattelauflieger und neuen Umlademöglichkeiten.

Stellungnahme Ralpin: Die Schweizer Landesregierung befürwortet die Weiterführung der Rollenden Autobahn von Ralpin bis 2026
Ralpin AG nimmt grundsätzlich erfreut Kenntnis vom heutigen Entscheid des Bundesrates, die Rollende Autobahn zwischen Freiburg (D) und Novara (I) über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Damit wird die Bedeutung der Rollenden Autobahn für die Verkehrsverlagerung von jährlich ca. 80’000 LKW und den Klimaschutz anerkannt. Aufgrund der im Winter 2021/22 durchgeführten Vernehmlassung und den mehrheitlich zustimmenden Antworten ging Ralpin jedoch von einem Weiterbetrieb und der Betriebseinstellung per Ende 2028 mit einem Finanzbedarf von rund 100 Millionen Franken aus. Diese Lösung wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgearbeitet und ergab das beste Kosten-/Nutzenverhältnis mit den tiefsten Sonderabschreibungen bei gleichzeitiger Vermeidung neuer Investitionen. Diese Vernehmlassungsvariante liesse zudem genügend Zeit, flankierende Massnahmen für eine Nachfolgelösung im unbegleiteten kombinierten Verkehr zu finden.

Mit der vom Bundesrat nun beschlossenen Betriebseinstellung bereits im Jahre 2026 droht eine teilweise Rückverlagerung der heute umweltschonend durch die Rollende Autobahn transportierten Lastwagen auf die Strasse, da in diesem kurzen Zeitraum die vorgesehene Verlagerung der LKW-Transporte auf den unbegleiteten kombinierten Verkehr nicht erreicht werden kann. Schliesslich reduziert das Zugsangebot von Ralpin täglich über 5 Kilometer Stau auf dem stark belasteten Schweizer Strassennetz. Der beschlossene Finanzrahmen von 64 Millionen Schweizer Franken wird wegen höheren Sonderabschreibungen voraussichtlich nicht ausreichen.

Der finale Entscheid über die Dauer der Weiterführung der Rollenden Autobahn liegt beim Parlament. Der Nationalrat hat in seiner letzten Beratung über die Verkehrsverlagerung im März 2022 die sinnvolle Weiterführung bis 2028 mehrheitlich begrüsst. Ralpin stützt diese Haltung und erwartet eine zeitnahe Befassung von National- und Ständerat mit der Vorlage, damit mit den Lieferanten die Verträge für 2024 und die Folgejahre eingegangen und der Weiterbetrieb nach 2023 gesichert werden kann.

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Text-QuelleBAV / Ralpin
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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