Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) eröffnet. Die Gesetzesvorlage soll zum einen die Investitionsfähigkeit der SBB stärken und deren Finanzierung durch den Bund klären und zum anderen den Ausbau der Bahninfrastruktur durch eine ausreichende Liquiditätsversorgung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) sicherstellen. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2023.
Die SBB hat zwar eine gesunde Bilanzstruktur und konnte vor der Covidkrise auch Gewinne erzielen. Dennoch ist ihre Finanzlage aufgrund der gestiegenen Verschuldung schwierig. Die vom Bundesrat am 17. Dezember 2021 und 19. Oktober 2022 beschlossenen Massnahmen sollen die Rentabilität der SBB wiederherstellen und eine nachhaltige Finanzierung unter Einhaltung der Schuldenbremse gewährleisten, um in angemessener Frist das Verschuldungsniveau der SBB wieder auf die vom Bundesrat vorgegebene Zielgrösse zu senken.
Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung der SBB
Die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die SBB (SBBG) soll hauptsächlich klären, welche Finanzierungsinstrumente der SBB zur Verfügung stehen. Sie nimmt zudem die Forderungen der vom Parlament im Juni 2022 angenommenen Motion 22.3008 «Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten» auf. Mit der Vorlage soll zum einen sichergestellt werden, dass die Finanzierung der SBB unter Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt. Zum anderen soll zur Reduktion der Nettoverschuldung die Grundlage für einen ausserordentlichen A-Fonds-perdu-Beitrag an die SBB geschaffen werden. Die Höhe des Beitrags bemisst sich dabei an den zwischen 2020 und 2022 im Fernverkehr erlittenen Verluste.
Sicherstellung der Liquidität des Bahninfrastrukturfonds
Der Bund finanziert die ungedeckten Kosten des Betriebs, den Substanzerhalt und den Ausbau der Bahninfrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Das BAV wird mit einer Konzessionsänderung den Trassenpreis für den Fernverkehr reduzieren. Damit soll die Rentabilität des Fernverkehrs wiederhergestellt und die Erfolgsrechnung der SBB zwischen 2023 und 2029 um rund 1,7 Milliarden Franken entlastet. Die Trassenpreisreduktion verursacht im BIF einen höheren Finanzierungsbedarf. Diesen will der Bundesrat ausgleichen.
Um die Liquidität des BIF und folglich die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Schritte zum Ausbau des Bahnnetzes sicherzustellen, schlägt der Bundesrat eine Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) vor. Künftig soll der dem Bund zur Verfügung stehende Anteil von zwei Drittel des Ertrags aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) so lange vollständig in den BIF fliessen, bis dessen Reserven mindestens 300 Millionen Franken betragen.
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Die Vorlage hat Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Der A-Fond-perdu Beitrag zur Reduktion der Nettoverschuldung soll sich auf maximal 1,25 Milliarden Franken belaufen und als ausserordentliche Ausgabe verbucht werden. Damit erhöhen sich die Covid-bedingten Schulden des Bundes, die gemäss der vom Parlament beschlossenen Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes bis 2035 abgebaut werden müssen. Die um gut 200 Millionen pro Jahr erhöhten BIF-Einlagen aus dem LSVA-Ertrag belasten den Bundeshaushalt. Im Voranschlag 2023 und dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 hat der Bundesrat diese Beträge bereits eingestellt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2023.