Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Kantons Basel-Stadt beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das vom Regierungsrat beantragte Darlehen an die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) zur Beschaffung von 23 Flexity-Trams nicht zu gewähren. Dies, weil die Herstellerfirma Alstom einen massiv höheren Preis als ursprünglich vereinbart fordert. Der Antrag der UVEK auf Rückweisung des Geschäfts erfolgt im Einvernehmen mit dem Bau- und Verkehrsdepartement und den BVB.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat mit Ratschlag vom 29. Juni 2022 beantragt, den BVB für die Beschaffung von 23 Tramzügen des Typs Flexity ein rückzahlbares und verzinsliches Darlehen in der Höhe von 91.3 Mio. Franken zu gewähren. Die BVB beschafften seit 2012 bereits 61 Trams dieses Typs. Sie vereinbarten damals mit dem Hersteller (Bombardier, heute Alstom) eine bis Ende 2024 einlösbare Option für weitere Trams desselben Typs. Gemäss Werkvertrag lag der Grundpreis für die benötigten 23 Trams bei 85.8 Mio. Franken, was günstiger ist als der zu erwartende Preis bei einer Neuausschreibung. Aus unternehmerischer Sicht war eine Einlösung der Option deshalb sinnvoll.
Veränderte Ausgangslage
Am 26. Oktober 2022 ist die UVEK vom Bau- und Verkehrsdepartement und von den BVB darüber orientiert worden, dass sich die Ausgangslage seit der Publikation des Ratschlags verändert hat. Die Firma Alstom fordere für die 23 Trams 34.1 Mio. Franken mehr als vereinbart, und die Lieferfrist verlängere sich von 26 auf 33 Monate. Der Hersteller begründe die massive Preiserhöhung mit veränderten Normen bei vertraglich nicht gebundenen Leistungen.
Die BVB mussten nach mehreren Verhandlungsrunden konstatieren, dass Alstom auf ihrer Forderung beharrt. Der neu geforderte Stückpreis liegt im Bereich eines neu ausgeschriebenen Trams. Bau- und Verkehrsdepartement und BVB bezeichneten deshalb das Einlösen des Optionsloses als nicht mehr opportun.
Haltung der UVEK
Die UVEK stellt den Bedarf der BVB für neue Trams nicht in Frage. Sie hat den im Jahr 2012 zwischen den BVB und dem Hersteller abgeschlossenen Werkvertrag zu Beginn der Beratung des Geschäfts als so vorteilhaft eingestuft, dass sich ein Verzicht auf das Ziehen des Optionsloses nur schwer hätte begründen lassen. Irritiert zeigt sie sich über den Umstand, dass Alstom für die gleiche Zahl an Fahrzeugen plötzlich 125.4 Mio. Franken statt 91.3 Mio. forderte.
Die 23 Trams zum von Alstom geforderten, deutlich höheren Preis zu kaufen, erachtet die UVEK als nicht angemessen. Deshalb beantragt sie in Abstimmung mit der Haltung der BVB und des Bau- und Verkehrsdepartements, den Ratschlag an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die Rückweisung soll dem Regierungsrat und den BVB die Gelegenheit geben, die juristische Sachlage zu klären, ohne die Neubeschaffung durch einen jahrelangen Rechtsstreit zu blockieren.
Gleichzeitig beauftragt die UVEK den Regierungsrat und die BVB, eine Neuausschreibung vorzubereiten. Sie erwartet, dass Trams der neusten Generation mit Schiebetritten oder Schiebetrittvorbereitung auf der gesamten Tramlänge beschafft werden. Die Neuausschreibung kann somit auch eine Chance sein, schneller auf eine mit Schiebetritten ausgestattete Tramflotte umzustellen. Bei den Flexity-Trams wäre dies nur bedingt möglich. Die UVEK erwartet, dass in diesem Rahmen die Frage nach dem Umstellungszeitpunkt auf Schiebetritte geklärt und für einen politischen Entscheid aufbereitet wird.