Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeigen gegen die Montreux-Oberland-Bahn (MOB) und die Südostbahn (SOB) eingereicht. Es besteht der Verdacht, dass beide Unternehmen Eisenbahn-Bauten errichtet haben, ohne über die dafür nötige Bewilligung zu verfügen.
Für die meisten Eisenbahnbauten ist eine Baubewilligung («Plangenehmigung») des BAV notwendig. Im entsprechenden Verfahren stellt das BAV unter anderem sicher, dass die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, der betroffenen Gemeinde und des Umwelt- und Denkmalschutzes berücksichtigt werden und dass die Anlagen die Sicherheitsvorschriften erfüllen.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat das BAV festgestellt, dass MOB und SOB mutmasslich je eine bewilligungspflichtige Anlage erstellt haben, ohne über die dafür nötige Bewilligung zu verfügen. Bei der MOB handelt es sich um Anpassungen im Bahnhof Schönried (BE), bei der SOB um eine Stützmauer bei Krummenau (SG).
Das BAV hat Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingereicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. In beiden Fällen haben die Bahnen die Baubewilligung für die Projekte – teilweise mit Auflagen – inzwischen erhalten.
Stellungnahme SOB: |
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Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat die Strafanzeige des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zur Kenntnis genommen. Die vom BAV genannte Stützmauer bei Krummenau (SG) wurde zwischen 2017 und 2019 geplant und realisiert. Die SOB hat einen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung des Falles beauftragt. Aufgrund des laufenden Verfahrens kann die SOB derzeit keine Stellung nehmen oder weitere Fragen zur Strafanzeige beantworten. |