BLS stellt den Billettverkauf im Zug ein

Die BLS vereinheitlicht ihre Billettpolitik: Ab Juni 2023 sind Billette im Zug nur noch mit einem Zuschlag erhältlich. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023 müssen alle Reisende ihr Billett zwingend vor der Abfahrt kaufen.

Bis im Dezember 2023 können Fahrgäste in BLS-Zügen mit Reisebegleiter:innen noch Billette gegen einen Zuschlag von zehn Franken lösen. Ab dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 stellt die BLS den Billettverkauf im Zug ein. Reisende müssen ihr Billett dann zwingend vor der Abfahrt kaufen. In unbegleiteten Zügen, wie zum Beispiel im S-Bahn-Verkehr, wird diese Praxis bereits heute angewendet. 

Fehlende Einnahmen in Millionenhöhe

In vollbesetzten Zügen können die Reisebegleiter:innen nicht alle Fahrgäste kontrollieren. Das nutzen immer mehr Reisende aus: Sie kaufen bewusst kein Billett und spekulieren darauf, gratis zu fahren – auf Kosten jener, die ihr Billett ehrlich bezahlen. Durch Reisende ohne gültigen Fahrausweis entgehen der BLS auf dem gesamten Liniennetz jährlich über sechs Millionen Franken. Die Einführung der Billettpflicht soll dazu beitragen, einen Teil der fehlenden Einnahmen zu sichern. 

Zwischen Domodossola und Brig, auf der Lötschberg Südrampe sowie im Simmental sind einzelne Haltestellen nicht mit Billettautomaten ausgerüstet. Heute wird bei einer Fahrt ab diesen Haltestellen beim Kauf von Fahrausweisen im Zug auf den Servicezuschlag von zehn Franken verzichtet. Dies ändert sich ab 1. Juni 2023: Neu bezahlen für den Billettkauf im Zug alle den Servicezuschlag. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023 gilt auch hier, dass Billette vor Abfahrt gekauft werden müssen. Den Fahrgästen stehen dazu die digitalen Verkaufskanäle, wie zum Beispiel die BLS-Mobil-App oder der Webshop unter www.bls.ch zur Verfügung. Für regelmässige Fahrten empfiehlt sich der Kauf von Abonnementen oder Mehrfahrtenkarten. 

Ab Haltestellen in der Schweiz ohne Billettautomaten können Kund:innen ihr Billett auch weiterhin ohne Zuschlag beim Zugpersonal kaufen, sofern sie sich noch auf dem Perron aktiv beim Reisebegleiter oder der Reisebegleiterin melden. Es handelt sich dabei um Haltestellen mit «Halt auf Verlangen» mit tiefen Fahrgastzahlen. 

Angleichung an ÖV-Branche 

Die sogenannte Billettpflicht gibt es bei der SBB bereits seit 2011. Einzig auf der Strecke Domodossola–Brig können heute bei der SBB noch Billette ohne Zuschlag im Zug gekauft werden. Nun wird ab Juni 2023 auch auf diesem Streckenabschnitt der Servicezuschlag erhoben und der Billettverkauf im Zug per Fahrplanwechsel im Dezember eingestellt. Mit der Anpassung können BLS und SBB die Regeln vereinheitlichen und den Tarifvorschriften der ÖV-Branche angleichen.

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Text-QuelleBLS
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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