Mehrere Haftbefehle sollten gegen einen 33-jährigen vollstreckt werden. Anstatt sich der Haft zu stellen, tauchte der Mann unter. Er wurde bei der Einreise nach Deutschland an der Schweizer Grenze festgenommen und sitzt in Haft.

Am Samstagmorgen, den 5. August 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den nigerianischen Staatsangehörigen in einem Fernverkehrszug im Badischen Bahnhof Basel. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass insgesamt sieben Ausschreibungen gegen den Mann bestanden. Wegen Bedrohung und Leistungserschleichung verurteilten deutsche Gerichte den Mann zu Geldstrafen, die dieser nicht bezahlte. Zudem verstiess der 33-jährige gegen Bewährungsauflagen weswegen ein weiterer Haftbefehl bestand. Wegen des Vorwurfs unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben, bestand ein Untersuchungshaftbefehl. Des Weiteren wird ihm die Entziehung Minderjähriger sowie ein Verstoss gegen das Asylgesetz vorgeworfen, weswegen von zwei weiteren Staatsanwaltschaften Ersuchen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Auch von Italien bestand ein europaweiter Suchvermerk im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung. Es erfolgte die Festnahme und die Fahrt endete auf dem Bundespolizeirevier in Lörrach. Da der Mann die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von 1200 Euro nicht bezahlen konnte, erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zur Verbüssung der Ersatzfreiheitsstrafen.

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