BAV stärkt Management-Systeme der Transportunternehmen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt die Transportunternehmen dabei, dass diese ihre gesetzliche Verantwortung für einen sicheren Betrieb wahrnehmen, Bauprojekte innerhalb der Kosten- und Terminvorgaben umsetzen können und überhaupt geeignet organisiert sind. Hierfür fordert es bei ihnen risikoorientierte Systeme im Management bzw. in der Aufgabenerfüllung ein.

Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit überprüft das BAV grundsätzlich risiko- und stichprobenorientiert, ob die Transportunternehmen ihre Verantwortung in verschiedenen Gebieten wie Sicherheit, Subventionsverwendung oder Bau korrekt wahrnehmen. In seiner Tätigkeit setzt das Amt nicht nur auf Kontrollen, die am Ende des Arbeitsprozesses aufzeigen, ob zum Beispiel Personenzüge oder Güterwagen sicher unterwegs sind oder Bauten vorschriftskonform geplant und realisiert wurden. Vielmehr will das BAV die Unternehmen dabei unterstützen, in ihrer Arbeitsorganisation geeignete Abläufe und Systeme zu installieren, welche im Unternehmen selber Gewähr dafür bieten, dass das «Produkt» Personenzug, Güterwagen oder Bauwerk allen Ansprüchen genügt. Bei den Abläufen und Systemen, welche das BAV einfordert, spielt die Risikoorientierung eine wichtige Rolle. Hierzu zwei Beispiele:

  • Das BAV fordert von den Bahnunternehmen die Etablierung eines Sicherheitsmanagement­systems (SMS) ein. Die Unternehmen müssen in ihrem SMS die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie alle für sie geltenden Sicherheitsverpflichtungen einhalten können. Die Unternehmensleitung muss das SMS aufbauen und in geeigneter Weise auf allen Organisationsebenen den Mitarbeitenden als Handlungsanweisung vorgeben. Zentrale Aspekte sind der Umgang mit Veränderungen und die Kontrolle der Risiken. Ein funktionierendes SMS ist die Voraussetzung dafür, dass das BAV den Bahnen eine Sicherheitsbescheinigung oder -genehmigung erteilt und ihr damit den Eisenbahnverkehr erlaubt. Dadurch unterstützt das SMS die Bahnen dabei, mit geeigneten Prozessen einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
  • Das BAV hat im Rahmen der Leistungsvereinbarungen 2021-24 einen Branchenstandard für verbindlich erklärt. Mit diesem fordert es von den Infrastrukturbetreibern (ISB) ein, dass diese bei ihren Bauprojekten zum Substanzerhalt der Bahninfrastruktur ein professionelles Investitionscontrolling führen, welches den unterschiedlichen Risiken Rechnung trägt. Das BAV unterstützt dadurch die Bahnen unter anderem dabei, herausfordernde Projekte, die mit grösseren Risken behaftet sind oder bei denen sich Mehrkosten oder Verzögerungen abzeichnen, frühzeitig zu identifizieren und diese entsprechend zu betreuen. Das BAV prüft derzeit bei allen Infrastrukturbetreibern (ISB), ob sie die Mindestanforderungen des Branchenstandards einhalten.

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Text-QuelleBAV, News-Blog
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