Der Bundesrat will die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den 1. Januar 2025 an die Teuerung anpassen, um den Schienengüterverkehr durch die Alpen zu stärken. Zudem will er die Grundlagen dafür schaffen, dass Bahntransporte auf Strecken unter 600 Kilometern finanziell stärker gefördert werden können. Dies sieht er im Rahmen des neuen Verlagerungsberichts vor, den er an seiner Sitzung vom 29. November 2023 verabschiedet hat.
Grundsätzlich wirken sich die Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) und die weiteren bisher beschlossenen Instrumente und Massnahmen positiv auf die Verlagerung des Gütertransports durch die Alpen aus: Die Bahn erreichte im ersten Halbjahr 2023 einen Marktanteil von 72,7 Prozent. Gleichzeitig sind die Lastwagenfahrten trotz insgesamt stark gewachsenem Gesamtverkehr auf deutlich unter 1 Million gesunken. Verschiedene Faktoren wie die schwierige Wirtschaftslage in Europa, die zahlreichen Baustellen auf dem Eisenbahnnetz sowie die Verspätung vieler Züge hemmen aktuell die Verlagerung. Das gesetzliche Ziel, die Lastwagenfahrten auf 650’000 pro Jahr zu begrenzen, ist nach wie vor nicht erreicht.
Um die Verlagerung weiter zu stärken, schlägt der Bundesrat folgende Massnahmen vor:
Anpassung der LSVA: Die LSVA-Tarife sollen im Rahmen der allgemeinen Teuerung auf den 1. Januar 2025 erhöht werden. Die seit 2012 unveränderten Tarife werden somit um 5 Prozent angehoben. Parallel erarbeitet der Bundesrat eine Vorlage zur Weiterentwicklung der LSVA, die unter anderem die Integration von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in das LSVA-System regeln soll.
Stärkere Förderung auf kürzeren Strecken: Gemäss einer externen Analyse können mit einer Zusatz-Förderung auf Strecken bis 600 Kilometern weitere Transporte auf die Bahn verlagert werden. Der Bundesrat will hierfür die Rechtsgrundlagen schaffen. Die gezieltere Förderung von kurzen Distanzen im kombinierten Verkehr führt zu Mehrausgaben für dieses Segment. Um diese finanzieren zu können, ist es nötig, die Abgeltungen für Angebote über lange Distanzen in den nächsten Jahren zu kürzen. Insbesondere sollen der Schweizer Binnenverkehr von und nach dem Tessin und der Import- und Exportverkehr davon profitieren. Neu ebenfalls stärker gefördert werden sollen Verkehrsangebote von und nach Süddeutschland sowie Ostfrankreich.
Weitere Massnahmen: Die Rollende Landstrasse soll wie vom Parlament gewünscht bis 2028 weiter betrieben werden. Zudem verzichtet der Bund darauf, den Bahnstrompreis für den Güterverkehr auf Anfang 2024 wie geplant anzuheben. Der Preis bleibt bei 12 Rappen pro Kilowattstunde, dies entlastet den Güterverkehr um rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Weiter fordert der Bundesrat alle beteiligten Akteure auf, die operative Situation im Transitverkehr durch die Schweiz zu verbessern. Damit die NEAT ihr Potenzial noch besser entfalten kann, müssen die internationale Koordination und die Zusammenarbeit weiter vertieft werden. Bei Baustellen auf NEAT-Zulaufstrecken sind genügend Umleitungskapazitäten zu schaffen.
Verlagerungsbericht |
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Mit dem Ja zur «Alpen-Initiative» hat das Schweizer Stimmvolk im Jahr 1994 Bundesrat und Parlament beauftragt, den Güterverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Gemäss den Ausführungsgesetzen legt der Bundesrat dem Parlament alle zwei Jahre einen Verlagerungsbericht vor. In diesem orientiert er über die Wirksamkeit der Massnahmen und den Stand der Verlagerung. Weiter stellt er die nächsten Etappen zur Umsetzung der schweizerischen Verlagerungspolitik dar und schlägt bei Bedarf zusätzliche Massnahmen vor. |