Die Matterhorn Gotthard Bahn (MGBahn) führt per 1. Juni 2024 einen Servicezuschlag von zehn Franken beim Bezug von Billetten in ihren Zügen ein. Mit der Anpassung an den Branchenstandard im öffentlichen Verkehr wird die seit 2011 geltende nationale Billettpflicht bei allen Verkehrsträgern weiter konsequent umgesetzt. Dieser Schritt trägt der zunehmenden Digitalisierung und Vereinfachung beim Billettkauf auf anderen Kanälen Rechnung.
Reisende beziehen ihre Billette bereits seit vielen Jahren überwiegend online. Dieser Trend ist ungebrochen und wird dauerhaft anhalten. Im gleichen Masse hat die Nachfrage nach dem stationären Verkauf von Tickets am Schalter, an Automaten und im Zug deutlich abgenommen. Dies auch, weil der digitale Ticketbezug per SBB Onlineshop, SBB Mobile oder die FAIRTIQ-App immer einfacher, intuitiver und flexibler geworden ist. Diese Kanäle werden laufend optimiert und mit weiteren Pilotprojekten im öffentlichen Verkehr wird der Billettkauf im öffentlichen Verkehr laufend vereinfacht.
Um Kundinnen und Kunden zukünftig weiterhin die Möglichkeit eines kurzfristigen Billettbezugs im Zug zu geben, hält die MGBahn aufgrund ihrer touristischen Ausrichtung am Verkauf in den Zügen fest und verbindet diesen mit einem Zuschlag von zehn Franken. Ausnahmen sind in den Tarifbestimmungen der Alliance Swiss Pass, der Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs, geregelt. Zudem sind Spezialbillette der MGBahn und Sonderfälle wie zum Beispiel Klassenwechsel mit einer Differenz von mindestens fünf Franken oder Tickets für Kinder vom Zuschlag ausgenommen.
Diese Anpassung spiegelt das Bemühen der MGBahn wider, den digitalen Fortschritt im öffentlichen Verkehr zu fördern und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung eines effizienten und kundenorientierten Verkehrssystems, das sowohl den Bedürfnissen der modernen Reisenden als auch den Anforderungen des regionalen Personenverkehrs gerecht wird.
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