Die SBB und die Gemeinden Meilen und Herrliberg beabsichtigen, das Bahnhofsareal Herrliberg-Feldmeilen gemeinsam zu entwickeln, räumlich aufzuwerten und seine Erschliessung, vor allem für den Ortsbus, zu verbessern.
In Absprache mit den Bauherrschaften, der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) und den Gemeinden Meilen und Herrliberg, haben die Transitec Beratende Ingenieure AG und die Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG die für die Überbauung notwendigen Grundlagen erarbeitet: einen Landabtretungsvertrag, den privaten Gestaltungsplan, den Teilerschliessungsplan und das Projekt für die General-Wille-Strasse und den neuen Bushof. Der Gemeinderat hat die Pläne und das Strassenprojekt genehmigt. Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auflage.
Landabtretungsvertrag
Dieser Landabtretungsvertrag zwischen der Gemeinde Meilen und der SBB regelt die Landumlegung, den Kostenbeitrag der SBB an die Groberschliessungsanlagen sowie den Geldausgleich für den Baumassentransfer und die Finanzierung von Ausstattungen im öffentlichen Raum. Der Landabtretungsvertrag ist die Grundlage, damit die General-Wille-Strasse samt Bushof an neuer Lage erstellt und die im privaten Gestaltungsplan gesicherten Bauten und Freiräume realisiert werden können.
Privater Gestaltungsplan «Seeterrasse»
Massgebliche Grundlage für den Privaten Gestaltungsplan bildet das Siegerprojekt, das aus dem städtebaulichen Studienauftrag im Frühjahr 2021 hervorgegangen ist. Das Wettbewerbsprojekt von Hosoya Schaefer Architects / Gus Wüstemann Architects Zürich wurde mit Fokus auf folgende Projektqualitäten weiterentwickelt:
- Es entstehen abwechslungsreich gestaltete Gebäude, die durch unterschiedliche Höhen und Abstände eine spannende Silhouette bilden und sich in ihrer Massstäblichkeit rücksichtsvoll in das bauliche Umfeld integrieren.
- Die beiden Stränge der General-Wille-Strasse werden auf der unteren Ebene vereint. Es entsteht ein durchgehender Gebäudesockel mit Bezug zum Strassenraum, der mit unterschiedlichen Nutzungen bespielt wird und so zur Belebung des Strassenraums beiträgt.
- Der Güterschuppen bleibt als identitätsstiftendes Element erhalten. Der geplante Gastronomiebetrieb stärkt und belebt den Ort.
- Die General-Wille-Strasse wird zum Rückgrat der Bebauung. Es entstehen unterschiedliche Freiräume und Nischen. Die Seeterrasse und der Spielplatz sind öffentliche Treffpunkte mit Seesicht. Innerhalb des Gestaltungsplanperimeters bilden sie das Freiraumzentrum.
Teilerschliessungsplan
Damit das eingezonte Areal des heutigen Parkplatzes auf dem Grundstück der SBB bebaubar wird und der Bushof realisiert werden kann, muss die General-Wille-Strasse nach der Absenkung beziehungsweise Zusammenführung in ihrer Lage angepasst werden: Die Linienführung der General-Wille-Strasse, Abschnitt Forchstrasse bis General-Wille-Strasse 60, wird auf einer Länge von ca. 370 m angepasst. Über den ganzen Projektperimeter ist beidseitig der General-Wille-Strasse ein Gehweg mit einer Mindestbreite von 2.00 m geplant.
Der Bushof wird insgesamt sechs Haltekanten aufweisen und als moderne Mobilitätsdrehscheibe zwischen den Verkehrsträgern Bus und Zug dienen. Sämtliche Haltestellen entsprechen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).
Neben den Flächen für den fliessenden und ruhenden öffentlichen und privaten Verkehr gehören zur Strasse alle dem bestimmungsgemässen Gebrauch, der technischen Sicherung und dem Schutz der Umgebung dienenden Bauten und Einrichtungen. Die Seeterrasse und der Spielplatz gehören zu den Ausstattungselementen, welche die Begegnung am Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen fördern.
Strassenprojekt für General-Wille-Strasse mit Bushof
Vorgesehen sind eine räumliche Anpassung der General-Wille-Strasse, der Neubau des Bushofs, die Umgestaltung der Strasse sowie im Abschnitt Forchstrasse bis Haus Nr. 60 die Einführung einer Tempo-30-Zone. Mit der Absenkung und Zusammenführung der beiden Stränge der General-Wille-Strasse, Abschnitt Haus Nr. 22 bis Haus Nr. 60, auf das Niveau der unteren Ebene wird im Sinne der Verkehrsberuhigung die Verkehrsfläche reduziert, der direkte und ebenerdige Zugang zur zentralen Personenunterführung ermöglicht und die Baulandparzellen der SBB besser überbaubar gemacht. Dabei richtet sich die Höhenlage der geplanten Strasse nach den bestehenden Personenunterführungen sowie den Vorplätzen der Anlieger. Das Richtprojekt der SBB ist mit den geplanten Hochbauten auf die neue General-Wille-Strasse abgestimmt.
Kosten
Die Kosten für die Erschliessung mit Strassenbau, Bushof und Velostation, für die Kanalisation sowie für die Seeterrasse mit Spielplatz belaufen sich geschätzt auf rund 25 Millionen Franken (+/- 25%). Davon tragen die SBB und die Gemeinde Meilen je rund 10 Millionen Franken und die Gemeinde Herrliberg rund 5 Millionen Franken.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Auflage beginnt am 1. März 2024 und dauert 60 Tage für den Gestaltungsplan «Seeterrasse» und den Teilerschliessungsplan respektive 30 Tage für das Strassenprojekt General-Wille-Strasse mit Bushof. Am Montag, 4. März 2024, findet im Anschluss an die Gemeindeversammlung im Gasthof «Löwen» eine öffentliche Orientierung statt. Die Bevölkerung hat dann die Möglichkeit, sich die Entwicklung des Bahnhofareals Herrliberg-Feldmeilen durch die Bauherrschaft vorstellen zu lassen und Fragen zu stellen.
Nach Ablauf der öffentlichen Auflage der drei Teilprojekte privater Gestaltungsplan «Seeterrasse», Teilerschliessungsplan Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen und Strassenprojekt General-Wille-Strasse mit Bushof werden allfällige Eingaben ausgewertet und der Baubehörde und dem Gemeinderat zur Beurteilung vorgelegt. Nach einer allfälligen Überarbeitung werden der Landabtretungsvertrag, der Gestaltungsplan und der Teilerschliessungsplan der Gemeindeversammlung (voraussichtlich im Dezember 2024) zur Beschlussfassung vorgelegt.
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