Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im März 2024 den Betrieb des neuen SBB-Fernverkehrs-Doppelstockzugs unbefristet bewilligt. In diesem Rahmen hat das BAV im Auftrag des Bundesgerichts auch die Zugänglichkeit des Zuges für Menschen mit Beeinträchtigungen vertieft prüfen lassen. Es kommt zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die selbständige Nutzung durch diese Personengruppe erfüllt sind.
Die SBB und Hersteller Alstom (ehemals Bombardier) rüsten den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug mit einer neuen Software für das Bremsen und die Zugbeeinflussung aus. Hierfür ist eine neue Betriebsbewilligung notwendig.
Im Bewilligungsverfahren hat das BAV auch Aufträge aus einem Urteil des Bundesgerichts vom Dezember 2021 umgesetzt. Es liess durch die SBB sicherstellen, dass alle Rampen in den Eingangsbereichen der Wagen den vorgeschriebenen maximalen Neigungswert von 15 Prozent einhalten. Weiter liess das BAV durch einen unabhängigen Sachverständigen vertieft prüfen, ob Menschen, die sich im öffentlichen Raum mit einem dafür geeigneten Rollstuhl selbständig bewegen können, den Zug ohne fremde Hilfe und sicher benützen können. Der Bericht des Sachverständigen kommt zum Schluss, dass dies möglich ist.
Mit der Erledigung der Aufträge des Bundesgerichts hat das BAV den Zug unbefristet zugelassen. Die bisherige Betriebsbewilligung war befristet bis Ende 2024.
Links
- Der neue Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB
- SRF: Genug geschüttelt: Die SBB baut ihre «FV-Dosto»-Züge um
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