Das Parlament hat am 15. März 2024 zum Abschluss der Frühlingssession die Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 verabschiedet. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) unterstützt die Vorlage vollumfänglich und begrüsst, dass damit die von ihm angestrebten Punkte (befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb, die Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene sowie zum Teil die spätere Aufhebung der Mineralölrückerstattung) vollumfänglich in die Revision eingeflossen sind. Sie alle sind wichtige Faktoren im Kampf gegen die Klimaveränderung.
Ziel der Revision des CO2-Gesetzes war es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren – entsprechend enthält das Gesetz Regelungen für die unterschiedlichsten Bereiche. Für den öffentlichen Verkehr sehr wichtig ist die nun beschlossene befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb. Busse mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb sind aktuell noch signifikant teurer als solche mit Dieselmotoren. Für die Förderung von elektrischen Antriebstechnologien in der konzessionierten Personenbeförderung von 2025 bis 2030 hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 282 Millionen Franken bewilligt.
Auch die gesetzlich festgeschriebene Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene, darunter für die Nachtzüge, begrüsst der VöV sehr. Der Bund fördert den internationalen Personenverkehr zwischen 2025 und 2030 mit 180 Mio. Franken. Der VöV erwartet nun einen raschen Ausbau des Angebotes an internationalen Verbindungen.
Bei der Mineralölsteuerpflicht hat das Parlament zwei wichtige Punkte im Sinne des öV beschlossen: öV-Transportunternehmen ausserhalb von städtischem Ortsverkehr sollen erst ab 2030 Mineralölsteuer bezahlen, statt bereits ab 2026. Dieser Aufschub der Steuerpflicht ist sinnvoll, denn die Umstellung der Busflotten auf umweltfreundliche Antriebe ist im vollen Gange, aber sie ist nicht schon 2026 abgeschlossen. Und schliesslich bleiben die für die Personenbeförderung konzessionierten Schifffahrtsunternehmen weiterhin von der Mineralölsteuer befreit, denn gemäss Stand der Technologie ist auf absehbare Zeit eine Umrüstung der Kursschiffe auf CO2-freie Antrieb nicht zu bewerkstelligen.
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