(sda) Der Bund unterstützt die SBB beim Schuldenabbau. Er gewährt ihnen dafür einen einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Ein Antrag, den Betrag auf 600 Millionen Franken zu kürzen, scheiterte knapp.
Mit 21 zu 20 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die kleine Kammer in der Frage der Mehrheit ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S). Sie tat dies gegen den Willen einer Minderheit der Kommission aus den Reihen von SVP und FDP. Auch eine hauchdünne Mehrheit der ständerätlichen Finanzkommission setzte sich für die Kürzung ein.
Auftrag des Parlaments
Der Kapitalzuschuss soll den SBB dabei helfen, die Folgen der Ertragsausfälle in der Corona-Pandemie zu bewältigen. Das Parlament hatte dies mit einer Motion verlangt. Konkret ging es am Donnerstag um die Rechtsgrundlage für die Unterstützung.
Während der Bund Bahnunternehmen etwa im Regionalverkehr für Corona-Ertragsausfälle entschädigt habe, sei dies im Fernverkehr nicht geschehen, sagte Mehrheitssprecherin Marianne Maret (Mitte/VS). Ohne den ganzen Kapitalzuschuss könnten die SBB ihre Schulden in den nächsten Jahren nicht abbauen.
Die Kommissionsminderheit argumentierte, die finanzielle Perspektive der SBB habe sich bereits stark verbessert. Josef Dittli (FDP/UR) verwies namens der Minderheit zudem auf die angespannte Lage der Bundesfinanzen.
«Die Zeiten haben sich geändert, wir müssen uns nach der Decke strecken»
, sagte er. Das gelte umso mehr, als dass die SBB schneller als erwartet wieder Gewinn machten.
Stefan Engler (Mitte/GR) widersprach, die Ertragssituation sei dennoch nicht gut genug, um ein weiteres Ansteigen der Verschuldung der SBB zu verhindern. Pascal Broulis (FDP/VD) vertrat die Ansicht, der Betrag von 1,15 Milliarden Franken sei Ergebnis einer Verhandlung. Es gehe auch darum, mit der Conona-Zeit abzuschliessen. Das Parlament solle sein Wort halten.
Unterstützung erhielt Dittli hingegen von Peter Hegglin (Mitte/ZG). Der Kapitalzuschuss sei eigentlich unnötig und bevorzuge die SBB gegenüber anderen Verkehrsdienstleistern einseitig, sagte er. Er warnte zudem davor, dass das Parlament seinen Spielraum beim Budget zu sehr einschränke.
Folgen des Infrastruktur-Ausbaus
Thema in der Debatte waren auch grundsätzlichere Überlegungen. Die Pandemie sei nur ein Grund für die Verschuldung der SBB, sagte Engler. Derzeit habe das Unternehmen rund 11,4 Milliarden Franken Schulden.
Das Parlament habe hier als Treiber des Bahnausbaus eine Verantwortung, so Engler. Denn es habe den Anspruch, dass das Angebot erweitert werde. Investitionen in die Infrastruktur brächten jedoch für die SBB Folgekosten – etwa beim Rollmaterial oder den Bahnhöfen. Diese Kosten liessen sich in der Anfangsphase nicht decken.
Differenz bei Darlehen
Eine Differenz schuf der Ständerat bei den Regeln für Darlehen des Bundes an die SBB. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen.
Der Nationalrat hatte die Bestimmung im Dezember aus der Vorlage gestrichen. Mit dieser Regelung würden Darlehen auf Kosten anderer Bundesaufgaben gehen, bei denen deswegen gespart werden müsse, lautete die Befürchtung in der grossen Kammer.
Der Ständerat seinerseits sprach sich zwar am Donnerstag für eine Obergrenze bei den Tresoreriedarlehen aus. Er möchte die Festlegung dieser Obergrenze jedoch flexibler gestalten als der Bundesrat.
LSVA-Einnahmen für Bahninfrastrukturfonds
Teil der Vorlage ist auch eine Aufstockung der Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Vorgesehen ist, dass der Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Fonds fliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.
Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
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