Gotthard-Basistunnel: Vollständige Wiederinbetriebnahme am 2. September 2024

Die Instandsetzungsarbeiten in der Weströhre des Gotthard-Basistunnels sind auf Kurs. Als Nächstes folgen der Test- und Probebetrieb. Gemäss aktueller Planung kann der Bahnbetrieb durch den längsten Eisenbahntunnel der Welt am 2. September 2024 wieder vollständig aufgenommen werden. Damit gelangen die Reisenden wieder in weniger als zwei Stunden von Zürich nach Lugano – und dies erstmals im Halbstundentakt.

Seit der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel am 10. August 2023 hat die SBB die Arbeiten zur Wiederinstandsetzung mit Hochdruck vorangetrieben. Diese schreiten weiterhin wie geplant voran. Die SBB geht heute davon aus, dass sie am 2. September 2024 den längsten Eisenbahntunnel der Welt wieder vollständig in Betrieb nehmen kann. Damit verkehren alle Züge wieder mit Fahrzeiten wie vor der Entgleisung, womit sich die Reisezeit für die Kundinnen und Kunden im Vergleich zur Umleitung über die Panoramastrecke um eine Stunde verkürzt. Sie gelangen damit wieder in weniger als zwei Stunden von Zürich nach Lugano.

Ab der vollständigen Wiederinbetriebnahme kann die SBB ihren Kundinnen und Kunden auch erstmals einen vollständigen Halbstundentakt im Fernverkehr zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin anbieten. Ausserdem verkehren ab diesem Zeitpunkt auch die Direktzüge aus der Schweiz nach Bologna und Genua wieder, ebenso wie der Eurocity Basel–Luzern–Milano und die trinationale Verbindung Frankfurt–Zürich–Milano, auf der neu der Giruno verkehrt.

Test- und Probebetrieb

Bevor die SBB die Weströhre des Gotthard-Basistunnels wieder vollständig in Betrieb nehmen kann, führt sie einen Test- und Probebetrieb durch. Damit werden die Funktionen aller Anlagen und Systeme umfassend überprüft – ähnlich wie dies vor der Inbetriebnahme des Tunnels im Jahr 2016 gemacht worden war. Im Testbetrieb werden unter anderem Fahrten mit leeren Zügen durchgeführt, um die neuen Anlagen, insbesondere die Fahrbahn, zu testen und das Zusammenspiel aller Systeme zu prüfen. Im Rahmen des Probebetriebs ab Mitte August verkehren fahrplanmässige Züge, welche von Süden nach Norden durch den Gotthard-Basistunnel fahren, wieder durch die Weströhre. Ausserdem werden einzelne Züge durch die Weströhre des Gotthard-Basistunnels umgeleitet, die gemäss Fahrplan über die Panoramastrecke verkehren.

Im Hinblick auf die geplante Wiederinbetriebnahme wird die SBB dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eine umfassende Dokumentation zu den durchgeführten Arbeiten sowie die erforderlichen Sicherheitsnachweise einreichen. Voraussetzung für die vollständige Wiederinbetriebnahme am 2. September 2024 ist die Freigabe des BAV.

Regelmässige Unterhaltsarbeiten im Gotthard-Basistunnel

Der Unterhalt eines Tunnels mit einer Länge von 57 Kilometern ist eine Daueraufgabe. So finden regelmässig Unterhaltsarbeiten im Gotthard-Basistunnel statt. Die SBB hat die unfallbedingte (Teil-)sperre der Weströhre nach der Entgleisung genutzt, um zahlreiche bereits vorher geplante Unterhaltsarbeiten vorzuziehen. Unabhängig von der Entgleisung im vergangenen August sind schon seit Längerem Planungen für regelmässige mehrtägige Unterhaltsfenster im Gang. Während diesen wird es auch zu Umleitungen über die Panoramastrecke und somit zu längeren Fahrzeiten kommen. Detailliertere Informationen zu den Unterhaltsfenstern wird die SBB kommunizieren, wenn diese bekannt sind und die Betriebserfahrungen seit dem Ereignis vom 10. August 2023 eingearbeitet sind. Sie steht dazu in engem Austausch mit dem BAV.

Massnahmen zur Vermeidung von Ereignissen und zur Minimierung von Auswirkungen

Der Abschlussbericht zur Unfallursache der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) steht noch aus. In einem Zwischenbericht hat die SUST festgehalten, dass ein Radscheibenbruch zur Entgleisung führte. Die SBB besitzt im Güter- und Personenverkehr keine Wagen mit entsprechenden Radsätzen, jedoch sind solche bei anderen europäischen Wagenhaltern des Güterverkehrs im Einsatz und verkehren auch in der Schweiz. Aufgrund des internationalen Einsatzes des betroffenen Radtyps braucht es Massnahmen, die auf europäischer Ebene definiert werden. Dies hat die SUST in ihrem Zwischenbericht festgehalten. Nach dem Erscheinen des Zwischenberichts der SUST hat das BAV über die europäischen Eisenbahnbehörden einen Aufruf lanciert. Damit hat es alle Wagenhalter in Europa, die Güterwagen mit ähnlichen Rädern aufweisen, aufgefordert, diese zu prüfen und nötigenfalls ausser Betrieb zu nehmen. Die SBB begrüsst, dass das BAV die Umsetzung entsprechender Massnahmen angestossen hat.

Die SBB hat den Unfall intern ebenfalls analysiert und unternimmt alles, um ähnliche Ereignisse verhindern bzw. deren Auswirkungen so stark wie möglich einschränken zu können. Zu den Massnahmen, um Ereignisse zu verhindern, gehören beispielsweise die frühzeitige Erkennung von notwendigen Instandhaltungsmassnahmen an Zügen mittels Zustands- und Bilddaten sowie der vermehrte Einsatz von Zugkontrolleinrichtungen. Um im Falle eines Ereignisses die Auswirkungen so stark wie möglich zu reduzieren und eine allfällige Entgleisung frühzeitig zu erkennen, prüft die SBB, bei den Spurwechseln im und vor dem Gotthard-Basistunnel streckenseitige Entgleisungsdetektoren zu installieren. Aufgrund der nötigen Zeit für die Planung und Installation solcher Anlagen sowie der komplexen Einbindung in die bestehenden Systeme geht die SBB davon aus, dass die erwähnten Massnahmen mittelfristig umgesetzt werden können.

Als zusätzliche unmittelbar umsetzbare Massnahme wird die Geschwindigkeit im Bereich der beiden Portal-Spurwechsel vor dem Gotthard-Basistunnel ab der vollständigen Wiederinbetriebnahme temporär auf 160 km/h reduziert, um im Fall eines sehr unwahrscheinlichen erneuten Ereignisses die Auswirkungen zu reduzieren. Die Geschwindigkeitsreduktion hat keinen Einfluss für die Kundinnen und Kunden oder die Anschlüsse im Tessin und in der Deutschschweiz, führt aber dazu, dass es weniger Fahrzeitreserven gibt, um beispielsweise Verspätungen aufzuholen. Im Gotthard-Basistunnel können die Personenzüge wie bisher mit bis zu 230 km/h fahren.

Schaden zu einem grossen Teil versichert

Die SBB geht aktuell von einer Sachschadenssumme, inklusive Ertragsausfällen, von rund 150 Millionen Franken aus. Davon sind rund 140 Millionen Franken versichert. Die Schätzgenauigkeit liegt für beide Zahlen bei +/- 20 Prozent.


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