Als Aufsichts-, Konzessions- und Verwaltungsbehörde erhebt das BAV für rund 75 Dienstleistungen Gebühren. Erstmals seit rund 25 Jahren wird nun eine Erhöhung notwendig: Der Stundentarif steigt von 150 auf 200 Franken. Die Anpassung tritt per Anfang 2025 in Kraft.
Der Bundesrat hat 1998 in der Gebührenverordnung für den öffentlichen Verkehr geregelt, für welche Leistungen und unter welchen Bedingungen das Bundesamt für Verkehr (BAV) Gebühren erhebt. Seither verrechnet es bei gebührenpflichtigen Dienstleistungen einen Stundensatz von 150 Franken. Der Grossteil davon betrifft Aufgaben, die das Amt im Rahmen der Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligungen) im Eisenbahn- und Seilbahnbereich innehat.
Die gestiegenen Betriebskosten und die Sparanstrengungen seitens des Bundes machen nun erstmals seit rund 25 Jahren eine Erhöhung notwendig. Das BAV schöpft dabei die in der Verordnung vorgegebene Bandbreite aus. Künftig gilt ein Stundenansatz von 200 Franken. Die Mehreinnahmen fliessen in den Bundeshaushalt.
Anpassung der Pauschalgebühren in Prüfung
Das BAV verrechnet rund 70 Prozent aller Gebühren mit dem Stundentarif. Daneben gibt es unterschiedliche Pauschalgebühren, beispielsweise für Schiffsführerprüfungen und Kontrollen von Bussen. Hier werden allfällige Anpassungen noch geprüft.
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