Ein mit Haftbefehl gesuchter Mann ist von der Bundespolizei im Badischen Bahnhof Basel gefasst worden. Der Gesuchte war untergetaucht und versuchte mit dem Fernzug nach Deutschland einzureisen. Nun verbüsst er eine mehrmonatige Haftstrafe.

Am Montagmorgen, 15. Juli 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den polnischen Staatsangehörigen im Badischen Bahnhof Basel. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass noch ein Haftbefehl gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann zu vollstrecken war. Wegen eines Verstosses gegen das Anti-Doping-Gesetz verurteilte ein deutsches Gericht den 25-jährigen im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Da der Gesuchte weder die Strafe zahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erliess die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Auch gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann die geforderten 4800 Euro nicht bezahlen. Nach der Festnahme erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.

Basel/Weil am Rhein: Mehrere Aufgriffe in grenzüberschreitender Tram
Innerhalb weniger Stunden nahm die Bundespolizei eine mit Haftbefehl gesuchte Flüchtige fest und wies einen Mann zurück, der am Vortag in die Schweiz zurückgeschobene wurde.

Am Mittwochmittag, dem 10. Juli 2024 befand sich eine 49-jährige in der grenzüberschreitenden Tramlinie am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen, als sie von Einsatzkräften der Bundespolizei kontrolliert wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Untersuchungshaftbefehl gegen die rumänische Staatsangehörige bestand. Wegen des Vorwurfs mehrere Straftaten wie Betrug, Erschleichen von Leistungen und Diebstahl begangen und danach untergetaucht zu sein, erliess ein Amtsgericht Haftbefehl. Die Bundespolizei führte die Gesuchte einem Haftrichter vor, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Danach erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt für Frauen.

Kurz darauf versuchte ein am Tag zuvor von Deutschland in die Schweiz zurückgeschobener srilankischer Staatsangehöriger mit der Tram einzureisen. Da gegen ihn ein Einreiseverbot für Deutschland bestand, wurde ihm die Einreise verweigert. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstosses gegen die Einreisesperre ein und wies den 41-jährigen in die Schweiz zurück.

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