Internationale Massnahmen nach Entgleisung im Gotthard-Basistunnel

Vor einem Jahr ist im Gotthard-Basistunnel ein Güterzug entgleist und hat grosse Schäden verursacht. Nach dem Ereignis hat das BAV bei der europäischen Eisenbahnagentur ein Verfahren angestossen, um das Risiko von Radbrüchen zu analysieren und die Sicherheit im Schienengüterverkehr zu verbessern. Nun wurden auf europäischer Ebene Massnahmen definiert. Das BAV wird die Branche demnächst ausführlich über die neuen Anforderungen informieren.

Der Unfall eines Güterzugs am 10. August 2023 in der Weströhre des Gotthard-Basistunnels liess mehrere Wagen des Zugs entgleisen. In ihrem Zwischenbericht hielt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) fest, dass ein gebrochenes Rad einer gewissen Bauart (Radsatz BA 390) die Entgleisung auslöste.

Weil der Schienengüterverkehr ein internationales Geschäft ist, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Folge die Wagenhalter nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland sowie auch die europäische Eisenbahnagentur (ERA) kontaktiert. Es forderte, dass Güterwagen mit ähnlichen Rädern geprüft und bei Bedarf ausser Betrieb genommen werden. Zudem forderte es, dass griffige Massnahmen auf internationaler Ebene definiert werden. Am 17. Oktober 2023 beantragte das BAV hierfür die Eröffnung eines Verfahrens durch das Joint Network Secretariat (JNS) der ERA.

Massnahmen gelten europaweit

Die Bestrebungen des BAV, welche durch die SBB unterstützt wurden, haben Früchte getragen. Der kürzlich veröffentlichte Schlussbericht des JNS enthält aus Sicht des BAV die erforderlichen Massnahmen, um das Risiko für weitere Radbrüche ähnlicher Art zu senken. Diese richten sich an Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verantwortliche für die Instandhaltung (ECM), ECM-Zertifizierungsstellen, Wagenhalter sowie an die nationalen Sicherheitsbehörden für die Sicherheitsaufsicht (NSA). Insbesondere werden folgende Massnahmen empfohlen:

  • Herabstufung der neu identifizierten Radtypen mit erhöhten Risiken (BA 390 und weitere ähnlicher Bauart) zu «nicht mehr thermostabilen Rädern». Dies führt zu strengeren Verfahren bei Anzeichen einer thermischen Überlastung (z. B. durch Bremsungen).
  • Einführung grösserer minimaler Raddurchmesser für die letzte Reprofilierung und für den Betrieb.

Die neuen Empfehlungen des JNS ergänzen oder ersetzen diejenigen, welche die JNS-Task Force «Broken Wheels» bereits in den Jahren 2017 und 2019 im Rahmen ähnlicher Verfahren verabschiedet hat. Die entsprechenden Vorgaben im Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) und im Branchenstandard für die Abfertigung und Wartung der Güterzüge in Europa sollen angepasst werden. Die nationalen Sicherheitsaufsichtsbehörden (NSA) und die ECM-Zertifizierungsstellen sollen die Umsetzung der neuen Massnahmen durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Instandhaltungsstellen überwachen.

Information an die Branche folgt

In den kommenden Wochen wird das BAV alle Akteure in der Schweiz ausführlich über die Massnahmen informieren und sie anweisen, die vom JNS empfohlenen Massnahmen umgehend umzusetzen. Die Information der Akteure in den verschiedenen Ländern Europas soll durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden erfolgen.


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