Bundesrat aktualisiert Netznutzungskonzept der Eisenbahn

An seiner Sitzung vom 03. Februar 2021 hat der Bundesrat das Netznutzungskonzept zum Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur verabschiedet. Es sichert dem Güter- und dem Personenschienenverkehr die mit dem Ausbauschritt vorgesehenen Kapazitäten. Die aktuelle Fassung ersetzt das Netznutzungskonzept 2025, das seit 2017 in Kraft war.

Das Netznutzungskonzept wurde mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes 2016 geschaffen. Es bezweckt, die geplanten Kapazitäten auf dem Schweizer Eisenbahnnetz sowohl für die Personen- als auch für die Güterzüge verbindlich zu sichern. Dadurch kann den Kapazitätsbedürfnissen des Schienengüterverkehrs Rechnung getragen werden, ohne das Angebot im Personenverkehr zu gefährden, und umgekehrt.

Das Netznutzungskonzept besteht aus einem Netzplan, welcher die vorhandenen Trassen am Beispiel einer Modellstunde den Verkehrsarten zuteilt, sowie aus einem erläuternden Text. Es ist für die Infrastrukturbetreiberinnen (Bahnen) und die Behörden verbindlich. Die vom Bundesrat darin festgelegten Grundlagen werden im Rahmen von sogenannten Netznutzungsplänen konkretisiert.


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