Am 23. September 2024 behandelt der Nationalrat die Vorlage über den Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken für den Betrieb und die Erneuerung der bestehenden Bahninfrastruktur. Mit den Mitteln soll in der Leistungsperiode 2025 bis 2028 nicht nur der Substanzerhalt der Schiene realisiert, sondern auch der Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur finanziert werden. Der VöV unterstützt die Vorlage vorbehaltlos.
Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Infrastrukturbetreiberinnen.
Eine gut unterhaltene Bahninfrastruktur ist das «Rückgrat» eines gut funktionierenden öV. Ein zuverlässiger und pünktlicher öV braucht eine gut unterhaltende Bahninfrastruktur. Der VöV unterstützt deshalb dieses Geschäft vorbehaltlos – ebenso wie die vorberatende Kommission des Nationalrates (KVF-N).
Die Mehrheit der KFV-N hat den Zahlungsrahmen von 16,442 Milliarden Franken und damit auch dessen Erhöhung um rund zwei Milliarden gegenüber der aktuellen Periode klar unterstützt.
Der VöV sagt zudem auch Ja zum dem in der Vorlage enthaltenen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen.
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