Die Übergangslösung, welche die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Eisenbahnagentur regelt, wird bis Ende 2025 verlängert. Sie ermöglicht administrative Erleichterungen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
Die Schweiz und die EU haben ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Durch gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen fällt der administrative Aufwand für die Unternehmen kleiner aus. Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU hat sich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit in der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) um ein weiteres Jahr bis am 31. Dezember 2025 zu verlängern. Die Parteien haben am 13. Dezember 2024 den entsprechenden Beschluss unterschrieben, welchen der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 gutgeheissen hatte.
Seit 2019 ist die ERA in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der ebenfalls im Jahr 2019 eingeführten Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand.
Zusammen mit der Verlängerung der Übergangslösung wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU mit 16 neuen Rechtsakten aktualisiert. Damit ist anerkannt, dass die Schweiz gleichwertige Regelungen wie die EU hat.
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